Gleichbehandlungsanwaltschaft sieht für neue Regierung klaren Auftrag zur Prävention von Diskriminierung

Präventivarbeit ausbauen, Rechtssicherheit für Betroffene schaffen und Schutzlücken beseitigen – damit kann die neue Regierung Diskriminierung wirksam verhindern

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft begrüßt die Einigung der Regierungspartner:innen, Gleichbehandlungsstellen weiterzuentwickeln und damit die EU-Standards für Gleichbehandlungsstellen umzusetzen. Großen Verbesserungsbedarf sieht die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei der Ausstattung, um Diskriminierung präventiv zu bekämpfen. Anlässlich der veröffentlichten Regierungsvereinbarung formuliert die Gleichbehandlungsanwaltschaft drei zentrale Forderungen: die Verstärkung der Präventivarbeit, die Schaffung von Rechtssicherheit und die Schließung von Schutzlücken.

PRÄVENTIVARBEIT AUSBAUEN: SCHULUNGEN UND SENSIBILISIERUNG IM FOKUS

Laut EU-Standards, die bis 2026 umzusetzen sind, gehört die Sensibilisierungsarbeit zu den Kernaufgaben von Gleichbehandlungsstellen. „Um Diskriminierung effektiv zu bekämpfen, muss Prävention im Fokus stehen. Der aktuelle Ressourcenmangel erschwert dies jedoch. Wir sind personell und budgetär unterfinanziert, was dazu führt, dass wir ein Viertel aller Schulungsanfragen ablehnen müssen“, erklärt Sandra Konstatzky, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Um den Auftrag der Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit zu erfüllen, fordert die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine Aufstockung der Ressourcen, vor allem hinsichtlich Personal. Dazu gehört auch ein ausreichendes Budget für Datenerhebungen und Studien, die die Grundlage für präventive Anti-Diskriminierungsmaßnahmen bilden.

RECHTSSICHERHEIT FÜR BETROFFENE SCHAFFEN: KLAGERECHTE AUSBAUEN

Klagerechte für Gleichbehandlungsstellen können einen entscheidenden Beitrag zur Vorbeugung von Diskriminierung leisten. „Durch Einzelklagen können wir Rechtsmeinungen schaffen, die nicht nur den Einzelfall klären, sondern darüber hinaus Orientierung bieten“, betont Konstatzky. Solche Musterfälle ermöglichen nicht nur eine bessere Beratung, sondern stärken auch die Präventionsarbeit.

Besonders wichtig sind zudem Verbandsklagen, die es Gleichbehandlungsstellen ermöglichen, gegen systematische Diskriminierung vorgehen zu können, wie etwa bei öffentlichen rassistischen Aussagen. Der Ausbau der Klagerechte für Gleichbehandlungsstellen ist auch durch die EU-Richtlinien verankert.

SCHUTZLÜCKEN SCHLIESSEN: EINHEITLICHES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ NOTWENDIG

Eine zentrale Hürde im Kampf gegen Diskriminierung ist die uneinheitliche Gesetzeslage in Österreich. Der Schutz vor Diskriminierung ist je nach Lebensbereich und je nach Diskriminierungsgrund unterschiedlich geregelt: Etwa ist eine lesbische Frau in der Arbeitswelt geschützt, aber nicht bei der Wohnungssuche. Österreich ist im EU-Vergleich aktuell Schlusslicht. „Es braucht ein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz, das alle Diskriminierungsgründe gleichermaßen schützt“, fordert Sandra Konstatzky. „Ein solches Gesetz würde nicht nur die Rechtssicherheit erhöhen, sondern auch eine wichtige Signalwirkung für die Privatwirtschaft im Sinne der Prävention haben.“

ZUR GLEICHBEHANDLUNGSANWALTSCHAFT

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine unabhängige staatliche Einrichtung. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ist sie für die Beratung und Unterstützung von Personen zuständig, die sich als diskriminiert erachten – aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, Alters, ihrer sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung. Neben der Zentrale in Wien, zuständig für Wien, Niederösterreich und Burgenland, hat die GAW vier Regionalbüros in Graz, Klagenfurt, Linz und Innsbruck und berät österreichweit unter der gebührenfreien Hotline 0800 206 119.

Sandra Konstatzky

Gleichbehandlungsanwaltschaft
Telefon: +43 1 532 02 44
E-Mail: sandra.konstatzky@bka.gv.at
Website: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at

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