Verwaltungsgericht Wien: Umweltorganisationen haben das Recht, die Erklärung eines Grundstückes zu einem Wald zu verlangen
Wird der Napoleonwald bald echter Wald? Aufgrund der Beschwerde von Alliance For Nature wurde der Bescheid der Stadt Wien abgeschmettert. Mit möglichen Folgen für ganz Österreich.
Der Napoleonwald in Wien, ehemals Teil des Lainzer Tiergartens, ist ein wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie ein wichtiges Erholungsgebiet im 13. Bezirk, durch das die Kaltluft in das dicht besiedelte Stadtgebiet gelangt. Doch rechtlich gesehen gilt der Napoleonwald entgegen seiner Bezeichnung – zumindest bis jetzt – gar nicht als “Wald” im Sinne des Forstgesetzes, sondern als Naturdenkmal und teilweise Parkanlage.
Dies kann sich sich jedoch aufgrund der heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien ändern:
Die Umweltorganisation Alliance For Nature, vertreten durch Generalsekretär Christian Schuhböck sowie Rechtsanwalt Piotr Pyka, der auf Umwelt- und Immobilienrecht spezialisiert ist, beantragte nämlich die Feststellung, dass der westliche Teil des Napoleonwaldes sowie der Teil des angrenzenden Grundstückes, auf dem eine großdimensionierte Büro- und Wohnhausanlage errichtet werden soll und der laut der Umweltorganisation ebenfalls zum Napoleonwald gehört, auch rechtlich “Wald” im Sinne des Forstgesetzes sind. Das Ziel ist die Erhaltung dieser wertvollen Waldflächen.
Der Rechtsansicht der Stadt Wien, wonach Umweltorganisationen eine solche “Waldfeststellung” gar nicht verlangen dürften, erteilte das Verwaltungsgericht Wien heute eine deutliche Abfuhr und bezeichnete diese als “nicht nachvollziehbar”. Vertreter der Stadt Wien blieben der heutigen Verhandlung trotz Ladung fern.
Alliance For Nature setzt sich seit Jahrzehnten für die Umwelt, darunter auch für die Walderhaltung, ein. Es ist erfreulich, dass das von uns wahrgenommene, öffentliche Interesse an der Erhaltung von Waldflächen durch das Verwaltungsgericht anerkannt wurde. Wir werden davon selbstverständlich auch in anderen Fällen Gebrauch machen, in denen der Verlust wertvoller Waldflächen droht.
Die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte weitreichende Konsequenzen für andere Fälle in ganz Österreich haben, weil damit klargestellt wurde, dass auch Umweltorganisationen Anträge auf Waldfeststellung stellen dürfen.
Die Bemühungen von Alliance For Nature werden durch die Bürgerinitiative Erhalt der Einfamilienhaus- und Gartensiedlung St. Hubertus unterstützt, deren sehr gut organisierte Mitglieder vehement gegen das geplante Bauprojekt protestieren und dessen Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Aufhebung des Flächenwidmungsplanes fordern. Es sind diesbezüglich bereits Verfahren am VfGH und VwGH anhängig. Auch die heutige Entscheidung kann ein Fall für die Höchstgerichte werden, falls die Stadt Wien dagegen Rechtsmittel einlegt.
Dr. Piotr Pyka, MSc, Rechtsanwalt
Telefon: 013058046
E-Mail: office@immoclimate.legal
Website: https://www.immoclimate.legal
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