IV: Zusatz-Steuer für Energiewirtschaft und Verschärfungen zum Energiekrisenbeitrag belasten Standort und hemmen Energiewende
Vorhaben schafft Verunsicherung, klare Ausnahmen für Industrieunternehmen erforderlich – Lösungen für wettbewerbsfähige Energiezukunft statt neuer Belastungen
Für die Industriellenvereinigung (IV) ist der kursierende Entwurf einerseits zur Verschärfung des Energiekrisenbeitrags für Strom und andererseits zur Einführung einer komplett neuen Steuer unter dem Titel „Energiewirtschaftstransformationsbeitrag“ das absolut falsche Signal für die Industrie und die Energiewende. Auch im Regierungsprogramm ist die neue Idee des Finanzministers nicht vorgesehen. „Eine neue Steuer gleich in den ersten Tagen der frisch angelobten Regierung schafft Unsicherheit für Unternehmen und den Wirtschaftsstandort. Mit einer Zusatz-Steuer auf grünen Strom und Gaskraftwerke würde eine zusätzliche Belastung geschaffen werden. Dieses Vorhaben ist angesichts der aktuellen konjunkturellen Situation mehr als unverständlich“, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer und meint weiter: „der überhastete Alleingang des Finanzministers schafft Verunsicherung und stößt Unternehmerinnen und Unternehmer vor den Kopf. Hier gilt: wehret den Anfängen.“
Bereits in der Vergangenheit hat die IV darauf hingewiesen, dass das Bundesbudget im Sinne des Standorts ausgabenseitig zu sanieren sei. Zudem zahlen österreichische Energieunternehmen seit 2022 einen so genannten „Energiekrisenbeitrag“. Eine weitere Steuer-Belastung im Rahmen des „Energiewirtschaftstransformationsbeitrags“ würde dazu beitragen, dass den Unternehmen weniger Geld für notwendige Investitionen in die grüne Transformation zur Verfügung steht. Im vergangenen Jahr wurden unter dem Titel der Energiekrisenbeiträge bereits 272 Mio. Euro eingenommen.
Unabdingbar sei zudem besonders mit Blick auf die geplante Absenkung der Erlösobergrenze und die höhere Abschöpfung beim “Energiekrisenbeitrag Strom” eine klar gesetzlich normierte Ausnahme für Strom, der in Industrieunternehmen erzeugt und veräußert wird. Kritisch und kontraproduktiv sieht die IV zudem die angedachte Abschaffung des Absetzbetrags für begünstigte Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz, sowie den Entfall der Ausnahme für Pumpspeicherkraftwerke, die für die Flexibilität durch die Zunahme erneuerbare Energieträger im Stromsystem eine zentrale stabilisierende Rolle spielen.
„Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Produktion auf erneuerbare Energien umzustellen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten. Dieser neue Beitrag würde den Transformationsprozess behindern und die ohnehin bereits hohen Kosten für den produzierenden und energieintensiven Sektor weiter unnötig verteuern, darüber hinaus wird österreichischer Strom nochmals benachteiligt“, kritisiert Neumayer und fordert: „Vielmehr müsste man Lösungen finden, die Innovationen fördern und den Weg zu einer klimafreundlicheren, sicheren und bezahlbaren Energiezukunft ebnen.“
Industriellenvereinigung
Marlena Mayer
Pressesprecherin
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E-Mail: marlena.mayer@iv.at
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