Korosec und Kostelka zu Weltfrauentag: „KV-Beitragserhöhung fördert Armutsgefährdung“

Seniorenrat spricht sich gegen Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages aus und fordert eine Sonderleistung für vor 1955 geborene Mütter

Altersarmut ist weiblich – die Zahl der von Altersarmut betroffenen und gefährdeten Frauen ist um zwei Drittel höher als die der Männer. Anlässlich des Weltfrauentages am 8. März unterstreichen die PräsidentInnen des Österreichischen Seniorenrates, Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec und Pensionistenverbands-Präsident Dr. Peter Kostelka ihre dringendsten Forderungen gegen Altersarmut bei Frauen: Sie erteilen der von der neuen Bundesregierung angekündigten Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für PensionistInnen eine Absage: „Für armutsgefährdete SeniorInnen und BezieherInnen kleiner Pensionen zählt jeder Euro. Sie müssen entlastet und unterstützt – nicht noch stärker belastet werden“, so Korosec und Kostelka. Gefordert wird auch eine Sonderleistung für vor 1955 geborene Mütter.

„WENN, DANN WENIGSTENS BEFRISTET“

„Die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages von 5,1 Prozent auf 6 Prozent bedeutet für eine Pensionistin mit ca. 1.300 Euro Brutto-Pension im Monat mindestens 150 Euro weniger im Jahr. Eine spürbare Mehrbelastung – denn für BezieherInnen kleiner Pensionen zählt jeder Euro“, kritisiert Kostelka. „Es ist für uns auch nicht nachvollziehbar, warum die Bankenabgabe befristet, die KV-Erhöhung für PensionistInnen aber unbefristet beschlossen werden soll. Sollte wirklich kein Weg an der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge vorbeiführen, so fordert der Seniorenrat, dass sie zumindest – so wie auch die Bankenabgabe – auf zwei Jahre befristet wird und weitere Kompensationsmaßnahmen diskutiert werden,“ betont Korosec. Der Seniorenrat fordert in diesem Zusammenhang einen ehestbaldigen Gesprächstermin bei der neuen Sozialministerin Korinna Schumann.

„FEHLENDE ERWERBSZEITEN MÜSSEN AUSGEGLICHEN WERDEN“

„Fehlende Erwerbszeiten und Teilzeit erhöhen für Frauen die Gefahr von Altersarmut drastisch“, so Korosec. Für die Zukunft müsse hier der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen verstärkt werden, damit es Frauen ermöglicht wird, in Vollzeit zu arbeiten. Weiters müssen volle 4 Beitragsjahre pro Kind als Kindererziehungszeiten angerechnet werden – und zwar unabhängig vom Geburtsdatum der Kinder. Für Mütter, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind und aufgrund von Betreuungs- und Erziehungsaufgaben die für eine Pension erforderliche Beitragsgrundlage nicht erreichen konnten, fordert der Seniorenrat eine laufende beitragsunabhängige Sonderleistung als Ausgleich für die geleistete Erziehungsarbeit.

„Im Kampf gegen Altersarmut bei Frauen müssen Sofortmaßnahmen und längerfristige Maßnahmen Hand in Hand gehen“, betonen Kostelka und Korosec und unterstreichen abschließend: „Die klaffende Pensionsschere zwischen Frauen und Männern muss geschlossen werden. Die neue Bundesregierung muss dem Kampf gegen Altersarmut höchste Priorität geben.“

Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Telefon: +43 1 8923465
E-Mail: kontakt@seniorenrat.at

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