Meldepflicht, Kündigung & Co.: Was im Krankenstand erlaubt ist

HUSTEN, SCHNUPFEN, HALSSCHMERZEN, FIEBER: VIELE MENSCHEN FALLEN AKTUELL KRANKHEITSBEDINGT AUS. UND DAMIT TAUCHEN EINIGE ARBEITSRECHTLICHE FRAGEN AUF. DIE ARBEITERKAMMER OÖ GEHT AUF DIE WICHTIGSTEN REGELUNGEN EIN, DAMIT ARBEITNEHMER:INNEN GUT INFORMIERT SIND.

Wer krank im Bett liegt, denkt oft nicht nur an die Genesung, sondern auch an arbeitsrechtliche Fragen: Wann muss der Arbeitgeber informiert werden? Welche Pflichten gibt es bei der Krankmeldung? Und darf man im Krankenstand eigentlich gekündigt werden? Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
IM KRANKHEITSFALL, SOFORT DEN ARBEITGEBER INFORMIEREN

Arbeiterkammer Oberösterreich
Linnea Harringer, MA
Telefon: +43 (0)664-78434784
E-Mail: linnea.harringer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/

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