Licht für die Welt heißt neues Vorsitzteam des Monitoringausschusses willkommen

Menschen mit Behinderungen bei Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe aktiv einbeziehen

Armut und Behinderungen hängen zusammen. Das gilt weltweilt, wie innerhalb einzelner Länder: 80 Prozent aller Menschen mit Behinderungen leben in Ländern mit niedrigem Einkommen. „Daher ist es besonders wichtig, die internationale Komponente der UN-Behindertenrechtskonvention im Auge zu haben“, betont Alex Buchinger, Geschäftsführer von Licht für die Welt, anlässlich des neu gewählten Vorsitzteams des Monitoringausschusses. Buchinger gratuliert dem Vorsitzteam sowie den neu bestellten Mitgliedern des Ausschusses und wünscht für die Aufgabe alles Gute.

Der Ausschuss überwacht die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Licht für die Welt arbeitet zu Inklusion und Barrierefreiheit in der Humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit (EZA). Diese Gebiete sind in den Artikeln 11 und 32 der UN-BRK verankert:

Die beiden Artikel 11 „Gefahrensituationen und Humanitäre Notlagen“ und Artikel 32 „Internationale Zusammenarbeit“ sprechen eine klare Sprache zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Demnach darf Österreich weder in der internationalen humanitären Hilfe noch in der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) Menschen mit Behinderungen ausschließen.

MEHR ZUM MONITORINGAUSSCHUSS: https://www.monitoringausschuss.at/

Der Monitoringausschuss ist ein unabhängiger Ausschuss, der die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen durch die öffentliche Verwaltung für den Bereich der Bundeskompetenz überwacht. Er bezieht sich dabei auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Licht für die Welt
Natalie Plhak
Telefon: 0664 546 82 41
E-Mail: n.plhak@licht-fuer-die-welt.at

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