EU-Ausschuss des Bundesrats befasst sich mit Migration in Europa und Österreich

Debatte über Familiennachzug, Rückführungen und Dublin-Abkommen

Auf Basis der aktuellen Diskussion über den Stopp der Familienzusammenführung widmete sich der EU-Ausschuss des Bundesrats heute dem Thema Migration. EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat am 11.3.2025 in Straßburg einen Vorschlag für ein neues EU-Rückführungsgesetz präsentiert. Dieses sieht deutlich strengere Regeln als bisher vor. Abschiebungen von illegal Eingereisten sollen in Zukunft einfacher und schneller gehen.

Die Verordnung sei noch ein fehlendes Element des Pakts für Asyl und Migration, sagte eine Vertreterin des Innenministeriums im Ausschuss. Der Vorschlag der Kommission müsse noch vom EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten angenommen werden. Als große Herausforderung sah die Vertreterin des Innenministeriums, Abkommen mit Drittstaaten zu schließen.

Die Grenzschutzagentur Frontex soll bis 2027 schrittweise auf 10.000 Grenzschützer:innen aufgestockt werden. Für 2025 liege das Ausbauziel bei 8.000 Einsatzkräften. Die Arbeiten zur Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts seien im Gange, informierte das Innenministerium die Bundesrät:innen.

OPERATIVE MASSNAHMEN: AKTIONSPLÄNE, SCHLEPPEREIBEKÄMPFUNG, RÜCKKEHR

Die Europäische Kommission hat am 12. März 2024 ein Dokument zum Thema Migration mit dem Titel „Ein ausgewogenes Migrationskonzept: fair und entschlossen zugleich“ vorgestellt. Die Kommission verfolgt dabei einen zweigliedrigen Ansatz: Eine nachhaltige Strukturreform durch die Implementierung des Asyl- und Migrationspakts und ergänzend dazu gezielte operative Maßnahmen zur Bewältigung akuter Herausforderungen.

Als operative Maßnahme setzt sich die Europäische Kommission für umfassende Migrationspartnerschaften mit Drittstaaten ein. Zu den operativen Maßnahmen zählen auch Aktionspläne für die jeweilige Route (whole-of-route approach), eine stärkere Sicherung des Außengrenzschutzes, die Schleppereibekämpfung sowie Maßnahmen für die Rückkehr. Dazu habe Brunner einen neuen Rechtsrahmen präsentiert. Dabei gelte es einen weiteren Harmonisierungsschritt zwischen dem Mitgliedstaaten zu erreichen.

Zusätzlich sollen die Talent-Partnerschaften mit Partnerländern ausgebaut und alle Hebel für eine verbesserte Rückkehr angewandt werden, erfuhr Manuela-Anna Sumah-Vospernik (NEOS/W).

FPÖ FÜR DAUERHAFTEN STOPP DER FAMILIENZUSAMMENFÜHRUNG

Bei genauerer Betrachtung zeige sich, dass der Pakt der Europäischen Kommission in erster Linie die Interessen der EU-Bürokratie bediene und die Mitgliedstaaten in ihrer Souveränität einschränke, meinte Andreas Spanring (FPÖ/N). Um die Migrationskrise effektiv zu bewältigen, sei es unerlässlich, den Familiennachzug auf EU-Ebene dauerhaft zu stoppen. Nur durch eine gemeinsame europäische Lösung könne verhindert werden, dass Migranten von einem Land ins andere wechseln, argumentierte er in einem Antrag auf Stellungnahme. Spanring setzte sich dafür ein, auf europäischer Ebene die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Mitgliedstaaten eigenständig über den dauerhaften Stopp der Familienzusammenführung entscheiden können. Der Antrag blieb in der Minderheit.

BUNDESRÄT:INNEN DISKUTIERTEN FAMILIENNACHZUG UND RÜCKFÜHRUNGEN

Der Familiennachzug belaste das österreichische Schulsystem, führte Sumah-Vospernik aus, deshalb werde hier nachgeschärft. Die ÖVP habe eine klare Haltung zum Familiennachzug, betonte Günther Rupprecht (ÖVP/St). Die Zahlen würden einen großen Zuzug belegen, der unsere „Infrastruktur lahmgelegt hat“. Auch Sicherheit sei ein großes Thema. Auf Basis des von Brunner vorgelegten Konzepts werde es künftig einfacher und sicherer Abschiebungen durchzuführen.

Es sei ein Anliegen der Grünen, immer auf die Grund- und Menschenrechte zu achten, betonte Marco Schreuder (Grüne/W). Er anerkannte die schwierige Situation an den Schulen, machte aber darauf aufmerksam, dass es sich um Menschen handle, die nichts zu verlieren haben. Studien würden belegen, dass Rückführungen erfolgreich verlaufen, wenn diese freiwillig geschehen. Bei Zwangsrückführungen verwies er auf das Risiko, dass die Personen abtauchen.

Stefan Schennach (SPÖ/W) interessierte sich für das Dubliner Übereinkommen, jenem völkerrechtlichen Vertrag, der bestimmt, welcher Staat für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft gestellten Asylantrags zuständig ist. Bei der Rückführung würden oft diplomatische Beziehungen fehlen, die sie dann verunmöglichten, führte Schennach aus. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) gla

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