Stärkung der Kinderrechte in Österreich: Ständige Konferenz der Kinder- & Jugendanwält*innen setzt sich für bundesweite Verbesserungen ein
Die STÄNDIGE KONFERENZ DER KINDER- UND JUGENDANWÄLT*INNEN ÖSTERREICHS (STÄNKO) wurde am 11. und 12. März 2025 in Wien abgehalten. Diese regelmäßigen Treffen verfolgen folgende Ziele:
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Stärkung der Rechte von Kindern,
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Förderung ihrer Interessen sowie
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Implementierung wirksamer Maßnahmen.
GLEICHE CHANCEN FÜR ALLE KINDER – EGAL AUS WELCHEM BUNDESLAND SIE KOMMEN
Besonders wichtig ist den Kinder- und Jugendanwaltschaften die einheitliche Vorgehensweise auf Bundesebene, damit Kinderrechte flächendeckend gefördert und geschützt werden können. Denn nur eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen in den neun Bundesländern führt zu gleichen Chancen für alle Kinder in Österreich: „Welchen Zugang ein Kind zu seinen Kinderrechten hat, darf nicht von der Postleitzahl des Wohnortes abhängen,“ betont der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Sebastian Öhner.
Die Verantwortung für die Sicherung des Kindeswohles und die Umsetzung der Kinderrechtskonvention liegt jedoch in erster Linie beim Staat Österreich – auch wenn Organisationen durch kinderrechtliche Bewusstseinsbildung und die Bereitstellung ihrer Expertise einen wichtigen Beitrag leisten.
KINDERRECHTE BLEIBEN AKTUELL – ES GIBT NOCH VIEL ZU TUN
Wesentliche kinderrechtliche Baustellen orten alle neun Kinder- und Jugendanwält*innen vor allem in den Bereichen Kinderschutz, Lebensraum Schule sowie effektives Kinderrechtemonitoring und fordern die neue Bundesregierung auf, hier wirksame Maßnahmen zu setzen.
QUALITATIVE KINDERSCHUTZKONZEPTE ALS GARANT FÜR EIN SICHERES AUFWACHSEN
Dass Kinderschutzkonzepte ein wirksames Mittel sind, um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorzubeugen, ist mittlerweile im Bewusstsein der Gesellschaft angekommen und eine begrüßenswerte Entwicklung. Zusätzlich braucht es aber auch ausreichende finanzielle Ressourcen für die Entwicklung von Kinderschutzkonzepten, um diese nachhaltig zu implementieren. „Kinderrechte und Schutzkonzepte haben eines gemeinsam: Wir alle müssen diese auch mit Leben füllen, damit junge Menschen davon profitieren können und diese nicht nur am Papier existieren,“ sagt dazu Tirols Kinder- und Jugendanwalt Lukas Trentini.
LEBENSRAUM SCHULE: SCHULSUSPENDIERUNGEN UND MOBBING
Alarmiert sind die Kinder- und Jugendanwält*innen auch über die steigende Anzahl von Schulsuspendierungen in Österreichs Schulen: Im Schuljahr 2023/2024 wurden österreichweit 2.013 Schulsuspendierungen ausgesprochen, eine Steigerung von 100 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. (1) Eine Schulsuspendierung ist nicht als Disziplinierungsmaßnahme vorgesehen, sondern als Maßnahme bei Gefahr in Verzug zum Schutz von Schüler*innen und Lehrpersonen. Klar ist: Der Ausschluss von Schüler*innen allein wird selten eine nachhaltige Verhaltensstabilisation bewirken. Nur in wenigen Bundesländern wird derzeit eine Schulsuspendierungsbegleitung angeboten: Dabei handelt es sich um begleitende pädagogische oder therapeutische Maßnahmen mit dem Ziel, die Ursachen für problematisches Verhalten gezielt zu adressieren. Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger dazu: „Wir begrüßen die Pläne der neuen Bundesregierung, hier österreichweite Standards und Angebote für Suspendierungsbegleitung zu etablieren. Dafür werden die Schulen aber zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigen. Das neue Angebot der Suspendierungsbegleitung darf nicht zu Lasten der sonstigen Aufgaben, beispielsweise von Schulpsycholog*innen und -sozialarbeiter*innen, gehen.“
Besonders herausfordernd ist die Situation für Kinder und Jugendliche österreichweit in Bezug auf Mobbing und Cybermobbing: In vielen Bundesländern gibt es mangelhafte personelle und finanzielle Ressourcen für Präventions- bzw. Interventionsangebote. Oft werden externe Stellen, wie beispielsweise die Kinder- und Jugendanwaltschaften, von den Schulen und Betroffenen zu spät ins Boot geholt. Dann ist die Situation oft schon so verfahren, dass nur noch wenig für die Betroffenen getan werden kann.
Der oberösterreichischen Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger ist besonders der Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum ein Anliegen: „Cybermobbing ist besonders heimtückisch, da es rund um die Uhr stattfinden kann und die Betroffenen oft keine Möglichkeit haben, dem zu entkommen. Es ist daher unerlässlich, dass sowohl präventive als auch intervenierende Angebote in den Bundesländern zur Verfügung stehen, um die psychische Gesundheit der jungen Menschen zu schützen.“
MONITORING ALS SCHLÜSSEL ZU SCHUTZ UND FÖRDERUNG VON KINDERRECHTEN
Eine große kinderrechtliche Lücke ist das Fehlen eines systematischen Kinderrechtemonitorings, bei dem die Überprüfung und Bewertung der Umsetzung von Kinderrechten bundesweit sichergestellt wird. „Nur durch regelmäßige und systematische Überprüfungen können wir Missstände frühzeitig erkennen und strategisch gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Und nur so können wir sicherstellen, dass die Rechte von jungen Menschen auch in der Praxis umgesetzt werden,“ betont Sebastian Öhner.
WAS HÄLT DAS NEUE REGIERUNGSPROGRAMM IN PUNKTO KINDERRECHTE BEREIT?
Schon im November 2024 haben die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs im Hinblick auf die neue Bundesregierung ein 10-Punkte-Paket mit ausgewählten kinderrechtlichen Handlungsfeldern erarbeitet. Einige der empfohlenen Punkte, wie beispielswiese die Prüfung einer bundesweit einheitlichen Regelung für den Kinderschutz sowie des bundesweiten Kinderrechtemonitorings, die Harmonisierung der Kinder- und Jugendhilfe, der Ausbau inklusiver Partizipationsformen und der Unterstützungssysteme im Bildungsbereich, sind Bestandteil des Regierungsprogramms.
Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs appellieren an die politisch Verantwortlichen, sich den im Regierungsprogramm festgelegten Kinderrechtsthemen mit der notwendigen Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit zu widmen. Denn ohne staatliches Handeln bleiben viele Kinder weiterhin zurück.
Für die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs
Mag. Sebastian Öhner
Kinder- und Jugendanwalt Wien
Tel: 01/70 77 000
post@jugendanwalt.wien.gv.at
www.kija-wien.at
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