Tierschutz Austria kämpft gegen Abschuss von Krähen, Elstern und Eichelhähern

Organisation zieht vor das Verwaltungsgericht Niederösterreich, um Schutz der Tiere durchzusetzen

Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern stehen unter Schutz – und trotzdem dürfen sie in Österreich vielerorts gejagt und getötet werden. Dagegen wehrt sich nun Tierschutz Austria und hat 25 Beschwerden bei den Landesverwaltungsgerichten in Niederösterreich und Salzburg eingebracht.

„Wir ziehen vor Gericht, weil diese Tiere geschützt gehören nach der Vogelschutzrichtlinie der EU – nicht verfolgt werden dürften, die Bejagung auch nicht geeignet ist, um den „Schutz landwirtschaftlicher Kulturen“ zu gewährleisten, Krähenfänge keine selektiven Fallen darstellen und es zudem andere zufriedenstellende Lösungen gibt“, sagt Michaela Lehner, Umweltjuristin bei Tierschutz Austria.

Die Organisation kritisiert, dass das Töten und Einfangen der Rabenvögel nicht nur grausam, sondern auch wirkungslos sei. „Die Jagd verringert die Zahl der Krähen nicht dauerhaft – im Gegenteil: Sie kann sogar zu mehr einer Vermehrung der Tieren führen“, so Lehner.

KRÄHEN HELFEN, KRANKHEITEN ZU BEKÄMPFEN

In Österreich gibt es Verordnungen, die zwar eine Ausnahme darstellen sollen, aber das Töten der Tiere regelmäßig sogar in der Brut- und Setzzeit erlauben.

Tierschutz Austria betont, dass Krähen eine wichtige Rolle in der Natur spielen. Sie fressen Aas und helfen so, Krankheiten zu verhindern. „Der wahre Grund für den Rückgang von anderen Wildtieren sind nicht die Krähen“, so Lehner von Tierschutz Austria. „Vielmehr sind intensive Landwirtschaft, der Einsatz von Pestiziden und der Verlust von Lebensräumen die Ursache.“

TIERSCHUTZ AUSTRIA FORDERT KORREKTE UMSETZUNG DER GESETZE

Tierschutz Austria betont, dass die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Wildvögeln klar sind. Das Problem liegt in der Praxis: Immer wieder werden nicht zweckmäßige Ausnahmegenehmigungen erteilt, obwohl sie aus Sicht der Organisation nicht gerechtfertigt sind.

Jetzt liegt der Fall bei den Landesverwaltungsgerichten. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch offen. Klar ist: Der Einsatz für die KrähenRaben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhähern ist für Tierschutz Austria ein wichtiger Schritt hin zu mehr Schutz für alle Wildtiere – und ein Signal, dass Natur- und Tierschutzrechte nicht nur auf dem Papier gelten dürfen.

TIERSCHUTZ AUSTRIA BITTET UM UNTERSTÜTZUNG BEI VERFAHRENSKOSTEN

Das Einbringen der 25 Beschwerden verursacht Kosten von rund 2.500 Euro Tierschutz Austria ruft daher zur Beteiligung auf:

„Wir appellieren an alle vogel- und tierliebenden Menschen: Bitte helft mit, diese rechtlichen Schritte möglich zu machen. Nur so lässt sich diese gelebte Praxis nachhaltig beenden.“

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 0699-16604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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