WKÖ-Chwoyka: Die Bewachungsbranche leistet seit Jahren wertvollen Beitrag zum hohen Sicherheitsstandard Österreichs
Überfüllung Mindest-KV, Sozialfonds, Arbeitszeit: Sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen haben deutlich zur Attraktivität der Branche beigetragen
Die Bewachungsunternehmen haben in den letzten Jahren den Wandel zu modernen Sicherheitsdienstleistern vollzogen, die mit ihren Mitarbeiter:innen unter Verwendung modernster Technik, innovativer Sicherheitskonzepte und Erfahrung Sachwerte (Gewerbe und Industrie, Büros, Eigenheime, Grundstücke etc.) schützen und damit einen wichtigen Beitrag zum hohen Sicherheitsstandard in Österreich leisten.
Dass die AK auf Basis einer – wie sie selbst einräumt – nicht repräsentativen Auswertung von Beschwerdefällen dem gesamten Bewachungsgewerbe (Zitat) „systematische Missstände“ vorwirft, wird klar zurückgewiesen. Wenn innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren in nur 97 Fällen eine gerichtliche bzw. außergerichtliche Einigung zur Beilegung eines arbeitsrechtlichen Konflikts erforderlich war, spricht dies klar gegen diese Behauptung. Ebenso wie die von der AK festgestellte Tatsache, dass selbst unzufriedene Mitarbeiter:innen der Branche treu bleiben und lediglich den konkreten Arbeitgeber wechseln.
„Es gibt rechtliche Vorgaben, die von allen Bewachungsunternehmen einzuhalten sind. Wenn Marktteilnehmer sich nicht an rechtliche Vorgaben halten und die Branche in Misskredit bringen, sind alle seriös und verantwortungsbewusst agierenden Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen ganz klar die Geschädigten“, betont Mag. HANS-GEORG CHWOYKA, Bundesvorsitzender des Bewachungsgewerbes in der Wirtschaftskammer Österreich: „Sollte bei einzelnen branchenbezogenen Themen bzw. Arbeitsrechtsfragen Änderungsbedarf gesehen werden, so sind Branchengespräche in guter sozialpartnerschaftlicher Tradition das geeignete Forum dafür.“
Er erinnert daran, dass in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Branchensozialpartner vida massive Verbesserungen sowohl beim Thema KV-Mindestlohn als auch im Rahmenrecht umgesetzt wurden.
Exemplarisch darf erwähnt werden:
* Die Höhe des KV-Mindestlohnes beträgt im Bewachungsgewerbe aktuell je nach Verwendungsgruppe zwischen 2.122 und 2.787 Euro. Die branchenübergreifende ÖGB-Forderung nach einem KV-Mindestlohn von 2.000 Euro wurde in der Bewachungsbranche somit schon deutlich überschritten.
* Massive Erhöhung der Nachtzulage um 186% in den letzten beiden Jahren.
* In den letzten Jahren wurde gemeinsam mit der vida eine massive Arbeitszeitreduktion bei vollem Lohnausgleich durchgeführt. Die Wochenarbeitszeit beträgt aktuell 40 Wochenstunden bzw. in Bereichen mit Arbeitsbereitschaftszeiten 48 Stunden.
* Das in dieser Dienstleistungsbranche immanente Auslastungsrisiko des Personals wurde schrittweise zu den Unternehmern verschoben, indem beispielsweise der Durchrechnungszeitraum der flexiblen Arbeitszeit von drei auf einen Monat verkürzt wurde.
* Gemeinsam mit der vida wurde im Jahr 2021 die Einrichtung eines Sozialfonds im Kollektivvertrag vereinbart, der sich ausschließlich aus Arbeitgeberbeiträgen finanziert und mit dem ehemalige Mitarbeiter:innen in sozialen Notlagen finanziell unterstützt werden.
* Generell befinden sich die KV-Lohnabschlüsse in den letzten 20 Jahren stets am oder über dem oberen Rand der durchschnittlichen Lohnsteigerungen aller Branchen in Österreich.
Die Schaffung von klaren und verbindlichen Qualitätsstandards für private Sicherheitsunternehmen wird grundsätzlich begrüßt. Rasche und zuverlässige Sicherheitsüberprüfungen sind dabei im Sinne der Arbeitgeber:innen und der Arbeitnehmer:innen gleichermaßen. Dazu wurden von der Branchenvertretung in den letzten Jahren auch bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet, auf denen nun bei der Umsetzung des Regierungsprogrammes aufgebaut werden kann, hält Chwoyka abschließend fest. (PWK097/HSP)
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