Armutskonferenz und Regierungsprogramm: Verfassungskonvent zu Grundrechten und ihrem Schutz!
Die Schönheit der Verfassung würdigen, heißt sie vervollständigen: Menschenwürdiges Dasein, Mindestversorgung, Gesundheit und Bildung
Die Armutskonferenz konkretisiert anlässlich des Vorhabens der Regierung, einen Verfassungskonvent abzuhalten, ihren Vorschlag die Verfassung um soziale Menschenrechte zu vervollständigen. Bereits der letzte Konvent zur Reform der österreichischen Verfassung hatte sehr weit fortgeschrittene Bestimmungen diskutiert. “Die Schönheit der Verfassung zu würdigen, heißt sie zu vervollständigen”, so das österreichweite Netzwerk aller sozialen Organisationen, Betroffenenintítiativen und Bildungsreinrichtungen, die sich gegen Armut engagieren.
ERWEITERUNG DES GRUNDRECHTEKATALOGS NOTWENDIG
Es ist jetzt der richtige Moment, um das Vorhaben im Regierungsprogramm, einen „Verfassungskonvent vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen unserer Zeit insbesondere im Hinblick auf Grundrechte und deren Schutz“ aufzugreifen. Das österreichische Verfassungsrecht enthält – anders als zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – weder soziale Grundrechte, noch eine Sozialstaatsklausel oder einen speziellen Grundrechtsschutz für sozialrechtliche Leistungen. In der österreichischen Verfassung sind bereits wirtschaftliche Grundrechte – wie das Recht auf Erwerbs- und Eigentumsfreiheit – verankert, aber keinerlei soziales Grundrecht. Es ist wichtig und unverzichtbar, dass unsere Freiheitsrechte vor staatlichen Übergriffen geschützt werden. „Aber unser Grundrechtskatalog bleibt eine halbe Sache, wenn nicht auch die sozialen Existenzgrundlagen abgesichert werden“, so die Armutskonferenz.
„BUNDESVERFASSUNGSGESETZ SOZIALE SICHERHEIT“
Die Armutskonferenz hat dafür ein „Bundesverfassungsgesetz soziale Sicherheit“ erarbeitet, das neben der Gewährleistung eines „menschenwürdigen Daseins“ folgende Rechte vorsieht: das Recht auf Gesundheitsversorgung, das Recht auf Bildung und das Recht auf Mindestversorgung. „Jeder Mensch hat das Recht auf Mindestversorgung, die ein menschenwürdiges Dasein, insbesondere materielle Sicherheit, soziale und gesellschaftspolitische Teilhabe, gewährleistet“, heißt es im Gesetzesentwurf der Armutskonferenz. Weiters macht der Entwurf Vorschläge für menschenrechtsbasierte Budgets und damit verbunden die Verwendung von öffentlichen Mitteln auf Basis von Menschenrechtsprinzipien, insbesondere der Nicht-Diskriminierung und Verteilungsgerechtigkeit.
SERVICE
Die Armutskonferenz.
www.armutskonferenz.at
01/4026944 oder 0664/5445554
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