RH-Follow-Up-Bericht bestätigt Trendumkehr im Bundesfinanzgericht

In Entsprechung des RH-Berichts Bund 2021/1 ist es gelungen sukzessive Altakten abzubauen.

Im Jahr 2021 richtete der Rechnungshof (RH) zahlreiche Empfehlungen an das Bundesfinanzgericht (BFG) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Beseitigung hoher Aktenrückstände beim BFG. Der Follow-Up-Bericht bestätigt nun die gelungene Trendumkehr: Das BFG hat in Kooperation mit dem BMF fast alle Empfehlungen umgesetzt.

FOLLOW-UP-BERICHT: FAST ALLE EMPFEHLUNGEN WURDEN UMGESETZT

Von zwölf überprüften Empfehlungen aus dem Vorbericht wurden acht zur Gänze und drei teilweise umgesetzt, wobei der Fokus unter anderem auf der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen (Schaffung von elektronischen Schnittstellen zu diversen Stakeholdern) lag. Einzig von der vom Rechnungshof empfohlenen Schaffung eines Antragsrechts auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung für die Abgabenbehörden wurde Abstand genommen und stattdessen alternative Umsetzungsmöglichkeiten erwogen. Dabei handelt es sich um eine rechtspolitische Frage, die im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers liegt.

FOKUSSIERUNG AUF DIE CHRONOLOGISCHE BEARBEITUNG VON ALTAKTEN

Das BFG fokussierte sich insbesondere auf die chronologische Bearbeitung von Altakten. So verringerten sich die insgesamten Arbeitsrückstände (Rechtssachen) im Zeitraum 2019 bis 2023 um 28%: Konkret konnten in diesem Zeitraum die anhängigen Hauptakte des Unabhängigen Finanzsenates um knapp 97% und die insgesamt anhängigen Hauptakte um knapp 40% reduziert werden. Damit einhergehend konnte allgemein die Altersschichtung der anhängigen Akten gegenüber dem Vorbericht deutlich verbessert werden.

Jährliche Ausschreibungsroutine

In Kooperation mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde eine jährliche Ausschreibungs- und Besetzungsroutine vereinbart. Diese soll auch die derzeit erhöhte Anzahl an Ruhestandsversetzungen bei Richterinnen und Richtern beziehungsweise im Verwaltungsbereich ausgleichen und damit die nachhaltige Funktionsfähigkeit des BFG gewährleisten.

QUALITATIVER UND ZEITNAHER RECHTSSCHUTZ FÜR DIE ZUKUNFT

Präsident Peter Unger zeigte sich erfreut über den äußerst positiven Follow-Up-Bericht des Rechnungshofes: „Das BFG ist bestrebt, die Verfahrensdauern weiter zu reduzieren und einen qualitativ hochwertigen, zeitnahen Rechtsschutz für alle Rechtsschutzsuchenden zu gewährleisten. Ich bin überzeugt, dass die gesetzten Maßnahmen in Zukunft nachhaltig Wirksamkeit zeigen werden. Mit der geglückten Digitalisierungsoffensive und den personellen dringend notwendigen Besetzungen wurde das BFG zukunftsfit gemacht.“

Auch Finanzminister Markus Marterbauer ist erfreut über den positiven Rechnungshofbericht. „Das Finanzministerium ist ein äußerst gut bestelltes Haus mit hochkarätiger Expertise und viel Erfahrung“, sagt der Minister. „Effizientere Abläufe sind besonders in Zeiten von knappen Budgets wichtig, daher ist die Umsetzung der Rechnungshof-Forderungen ein Best-Practice-Beispiel.“

ZUSTÄNDIGKEITEN UND GESCHICHTE DES BUNDESFINANZGERICHTES

Das Bundesfinanzgericht ist seit 1.1.2014 für den abgaben- und finanzstrafrechtlichen Rechtsschutz in Österreich zuständig. Neben den Kernaufgaben, den Beschwerdeverfahren in Abgaben- und Finanzstrafsachen, sind dem Bundesfinanzgericht mehrere weitere Aufgaben übertragen, wie zB die abgabenrechtlichen Konteneinschauverfahren oder der Rechtsschutz in Wiener Landes- und Gemeindeabgabenverfahren samt den dazugehörigen Verwaltungsübertretungen („Wiener Parkstrafen“). Seit 1.8.2024 ist das BFG auch für Beschwerden gegen Bescheide der Finanzämter betreffend Verfahren nach dem COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz („COFAG-Rückforderungen“) zuständig. Weitere Informationen zum Bundesfinanzgericht sind unter www.bfg.gv.at abrufbar.

Bundesfinanzgericht
Mag. Mirha Karahodzic
Telefon: +43 (0)50250 577010
E-Mail: mirha.karahodzic@bfg.gv.at
Website: https://www.bfg.gv.at

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