SPÖ begrüßt VfGH-Entscheidung zu Bestellerprinzip
Wichtige Entscheidung für Leistbarkeit und Zugänglichkeit beim Wohnen
Die SPÖ begrüßt das heute veröffentliche Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes. Der VfGH sieht das Bestellerprinzip bei der Bezahlung von Maklergebühren als verfassungskonform. „Vermieter:innen bestellen Makler:innen, von den Leistungen der Makler:innen profitieren die Vermieter:innen. Mieter:innen haben in den letzten Jahren enorme Mietpreissteigerungen hinnehmen müssen, die sie ihr ganzes Leben belasten werden. Mit dem Mietpreis-Stopp hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass für Millionen Haushalte die Mietkosten heuer nicht steigen. Die Bezahlung der Maklergebühren durch die Vermieter:innen ist eine wichtige Unterstützung insbesondere für junge Menschen, die sich gerade ein Leben aufbauen. Hohe Maklergebühren machen es für Jungfamilien und Ausziehende oft schwierig, eine Wohnung zu bekommen. Das Bestellerprinzip bildet die Realität der Auftragsvergabe ab und sichert Leistbarkeit und Zugänglichkeit beim Wohnen“, sagt SPÖ-Wohnbausprecherin Elke Hanel-Torsch. ****
Hanel-Torsch betont, dass es weitere Schritte für leistbares Wohnen geben werde: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Mindestbefristungsdauer von Mietverträgen von drei auf fünf Jahre zu erhöhen und auch im Neubau den neuen inflationsdämpfenden Index, auf den wir uns mit unseren Regierungspartnern verständigt haben, umzusetzen. Wohnen wird sicherer, leistbarer und zugänglicher für Millionen Menschen in diesem Land. Denn unser Anspruch ist, dass sich die Menschen nicht um die Politik sorgen müssen, sondern, dass sich die Politik um die Sorgen der Menschen kümmert.“ (Schluss) wf/bj
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