Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling besucht die ‚Heimatrolle‘ der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft

Vollständige digitale Erfassung der Heimatrolle soll im Jahr 2025 abgeschlossen sein, Digitalisierung beschleunigt Verfahren

2021 begann eine umfassende Reform der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), der Ende des Vorjahres formal endete und in einen fließenden, ständigen Verbesserungsprozess überging.

Ein wesentlicher Baustein der Reform ist die Digitalisierung – seit 2022 sind alle internen Verfahrensschritte, sowohl in der Einwanderung als auch in der Staatsbürgerschaft, digitalisiert. Neue Akten werden ausschließlich digital bearbeitet. Durch die Einsparung von analogen Zwischenschritten werden Verfahren beschleunigt und können flexibler erledigt werden. Außerdem erleichtert es die rasche Erteilung von Auskünften über den Verfahrensstand.

VIZEBÜRGERMEISTERIN UND INTEGRATIONSSTADTRÄTIN BETTINA EMMERLING_: „Wir haben seit 2021 daran gearbeitet, die Servicequalität und die Wirksamkeit der MA 35 zu verbessern. Wir haben nicht nur Prozesse optimiert, sondern auch die Digitalisierung vorangetrieben, welche allen Kund*innen ermöglicht, von schnelleren und transparenteren Dienstleistungen zu profitieren. Ein weiterer Meilenstein im Bereich der Digitalisierung der Behörde ist die Heimatrolle, die noch im Laufe des heurigen Jahres vollständig digitalisiert werden soll.“_

In der „Heimatrolle“ wurden seit 1848 alle Wiener „Heimatberechtigten“ geführt. Die Heimatrolle war bis 1966 das offizielle Register der Wiener Staatsbürgerschaftsevidenz und beinhaltet die Personenstandsdaten, Beruf, Wohnort, Abstammung, Begründung und Erwerbstag des Heimatrechts. IN DER KARTEI FINDEN SICH HISTORISCH BEKANNTE PERSÖNLICHKEITEN WIE SIGMUND FREUD, JOHANN NESTROY UND KAISERIN SISI. Dennoch ist sie noch immer ein alltägliches Arbeitsinstrument in der Staatsbürgerschaftsevidenz.

HERAUSFORDERUNGEN BEI DER DIGITALISIERUNG

Die handschriftlich geführten Verzeichnisse werden in Zusammenarbeit mit der MA 6 digitalisiert. Recherchen und Erteilung von Auskünften sollen damit schneller und effizienter möglich sein, und die historischen Daten werden für die Nachwelt erhalten.

_„Die Dokumente müssen in einer hohen Auflösung gescannt werden, damit sie entziffert werden können. Das Papier ist durch das Alter schon empfindlich, die Schrift teilweise verblasst – beim Scannen muss also extrem vorsichtig vorgegangen werden. Die Dokumente sind nicht alphabetisch, sondern phonetisch (lautsprachlich) sortiert. Das Fachwissen über diese phonetische Sortierung ist nur noch bei wenigen Mitarbeiter*innen vorhanden. Wenn die Dokumente durcheinandergeraten, würde eine erneute Sortierung viel Zeit in Anspruch nehmen. Der Transport der Dokumente zum Scanzentrum und zurück muss also gut organisiert werden“, so _ABTEILUNGSLEITER GEORG HUFGARD-LEITNER._ _

HEIMATROLLE IM ÜBERBLICK

Nach Aufhebung der Untertänigkeit (1848) wurden die Gemeinden zu öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften mit Rechten und Pflichten organisiert. 1849 wurden Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ein Verzeichnis ihrer „Heimatberechtigten“ anzulegen und fortlaufend zu führen. Diese „Heimatrolle“ war auch die Grundlage für die Ausstellung von „Heimatscheinen“. Das Heimatrecht konnte ohne Erwerb eines neuen Heimatrechts nicht verlorengehen und sicherte einen ungestörten Aufenthalt, den Anspruch auf Armenunterstützung, die Benützung des Gemeindeguts sowie eine beschränkte Teilnahme an der Wahl des Gemeindeausschusses. Der Erwerb des Heimatrechts erfolgte durch Geburt oder Aufnahme (Verehelichung, Erlangung eines öffentlichen Amts, Rechtsgeschäft). Im Heimatrechtsgesetz vom 3. Dezember 1863 wurde festgelegt, dass jeder österreichische Staatsbürger in einer Gemeinde heimatberechtigt sein muss. 1896 wurde mit der Heimatrechtsnovelle die Möglichkeit geschaffen, das Heimatrecht nach zehnjährigem Aufenthalt zu erhalten. 1939 wurde das Heimatrecht aufgehoben; an seine Stelle trat 1945 der Nachweis der Staatsbürgerschaft.

Bilder dazu hier: www.wien.gv.at/presse/bilder

Mag. Nina Oezelt
Mediensprecherin der Vizebürgermeisterin Mag. Bettina Emmerling
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Matthias Holzmüller
Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
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