Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen endet am 31. März 2025 – PV-Förderung bei der OeMAG weiterhin möglich
Die Umsatzsteuerbefreiung (Nullsteuersatz) für PV-Anlagen endet vorzeitig am 31. März 2025. Für Verträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden, gilt eine Übergangsregelung.
GUTE NACHRICHTEN FÜR ALLE, DIE EINE PV-ANLAGE INSTALLIEREN MÖCHTEN:
Bei der EAG-Förderabwicklungsstelle, der OeMAG, können für PV-Anlagen und dazugehörige Stromspeicher weiterhin FÖRDERANTRÄGE FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE eingereicht werden. Das EAG-Portal der OeMAG bietet eine einfache und praktische Möglichkeit, die Projekte bereits vorab anzulegen, um dann zum Start des Fördercalls das erfasste Projekt mit nur wenigen Klicks einzureichen. Bitte beachten Sie, dass eine Inbetriebnahme der PV-Anlage erst nach gültigem Förderantrag erfolgen darf!
FÖRDERCALLS 2025
Die Fördercalls für 2025 sind noch nicht bekannt. Sobald die TERMINE DER FÖRDERCALLS UND DIE VERFÜGBAREN FÖRDERMITTEL verordnet sind (voraussichtlich im April 2025), werden diese umgehend auf der EAG-Webseite veröffentlicht.
BLEIBEN SIE INFORMIERT! Alle relevanten Termine werden auf der WEBSEITE (www.eag-abwicklungsstelle.at) veröffentlicht und sind zudem im FÖRDERKALENDER der EAG-Förderabwicklungsstelle ersichtlich.
INFORMATION ZUR UMSATZSTEUERBEFREIUNG (NULLSTEUERSATZ)
Information auf der Webseite des Finanzministeriums: www.bmf.gv.at
Information auf der Webseite des Bundesverbands Photovoltaic Austria: www.pvaustria.at
OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
Kommunikation|Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +43 1 9053080-339
E-Mail: kommunikation.anfragen@oem-ag.at
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