ÖHV an ÖGK: Finger raus aus der Trinkgeldkassa!
Beiträge sollen nur auf steuerpflichtige Einkommen eingehoben werden.
„Finger weg vom Trinkgeld unserer Beschäftigten! Das ist als Dankeschön für gutes Service gedacht und nicht zum Stopfen der Finanzlöcher der Sozialversicherungen“, will Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung, eine klare Trennlinie ziehen: „Sozialversicherungsbeiträge nur, wenn Lohnsteuer fällig wird! Das Trinkgeld muss tabu sein!“
ORTSÜBLICHES TRINKGELD HAT NICHTS MIT DEM GEHALT ZU TUN
Die Situation sei absurd: Die Sozialversicherungen kassieren Beiträge auf Trinkgelder über einem vermeintlich „ortsüblichen“ Niveau. Als Gradmesser für die Ortsüblichkeit nehmen die Kassen das Bruttogehalt her: Es darf nicht mehr als ein Viertel darüber liegen. Doch das sei grundfalsch, so Veit: „Üblich sind Trinkgelder in Österreich in der Höhe von etwa 10 Prozent der Konsumation. Da fragt niemand nach dem Gehalt. Und wer gutes Service bietet, ist da bald bei einem Viertel des Einkommens. Das ist ortsüblich und sonst nichts.“
KOMMEN ALS NÄCHSTES SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGE AUF TASCHENGELD?
Die Kassen sollten offenlegen, wie viel sie durch den Griff in die Trinkgeldkassen einnehmen, so Veit, und sich bessere Wege überlegen, ihre Finanzlöcher zu stopfen: „Durch Einsparungen. Denn was kommt als nächstes, wenn die Sozialversicherungen mit dem Trinkgeld unserer Beschäftigten nicht mehr auskommen? Sozialversicherungsbeiträge auf Taschengeld?“
Österreichische Hotelvereinigung
Martin Stanits
Telefon: +43 664 5160831
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