ÖAMTC begrüßt Einigung auf Reform der EU-Führerscheinrichtlinie
Vorschläge des Mobilitätsclubs in vielen Bereichen berücksichtigt
Der Mobilitätsclub begrüßt die Einigung zwischen Europaparlament und Mitgliedsstaaten in Hinblick auf die EU-Führerscheinrichtlinie. ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka: „Wir freuen uns, dass sich viele unserer Vorschläge und Forderungen in der Richtlinie wiederfinden. Als Interessenvertretung ist es uns ein großes Anliegen, praktikable und faire Lösungen im Sinne der Konsument:innen zu haben.“
MEILENSTEIN: ANHEBUNG DER GEWICHTSLIMITS FÜR B-SCHEIN
Als „Meilenstein“ bezeichnet die ÖAMTC-Expertin die Anhebung der Gewichtslimits für Führerscheine der Klasse B: „Es ist für das Freiwilligenwesen wie z. B. Rettungsdienste eine große Erleichterung, dass es nun unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lkw-Schein möglich ist, Fahrzeuge mit bis zu fünf Tonnen und schweren Anhängern zu lenken. Im Endeffekt gilt damit der Feuerwehr- bzw. Rettungsführerschein, den es in Österreich schon länger gibt, nun endlich auch bei grenzüberschreitenden Einsätzen.“
Die Neuregelung bei den Gewichtslimits kommt im Übrigen auch Camping-Freund:innen entgegen: Die Richtlinie sieht vor, dass künftig zwei Jahre nach Führerscheinerwerb Wohnmobile bis zu 4,25 Tonnen plus Anhänger gelenkt werden dürfen, wenn ein Training oder eine Prüfung absolviert wurden. „Außerdem berücksichtigt die Reform das mitunter höhere Gewicht alternativer Antriebe. Verfügt ein Wohnmobil oder ein Pkw über ein solches, darf es zwei Jahre nach Führerscheinerwerb ohne zusätzliche Prüfung oder Training mit B-Schein gesteuert werden.“
ÖSTERREICHISCHE REGELUNGEN ALS VORBILD FÜR GESAMTE EU
* L17: In anderen Bereichen, die durch die Reform nun EU-weit kommen, wurden bewährte, österreichische Regelungen aufgegriffen. So soll die „L17“-Ausbildung künftig in allen Mitgliedsstaaten Standard werden. Außerdem wird es eine mindestens zweijährige Probezeit inklusive Alkoholverbot geben (in Österreich sind es bereits jetzt drei Jahre).
* Senior:innen im Straßenverkehr: Wichtig im Sinne des diskriminierungsfreien Zugangs zur Mobilität wird es auch künftig keine verpflichtenden medizinischen Checks für Senior:innen geben. Hier kommt das auch vom ÖAMTC favorisierte – und im Rahmen der „Fahrfitness-Checks“ bereits praktizierte – Programm für die Selbsteinschätzung der persönlichen Pkw-Fahrfähigkeiten zum Einsatz. „Bei der Führerschein-Verlängerung soll es ein offenes, flexibles System geben, das den EU-Staaten zugesteht, bestehende Regelungen beizubehalten – oder anlassbezogen, z. B. bei entsprechender Vorgeschichte des:der Lenker:in, zu reagieren“, so die ÖAMTC-Juristin.
* Digitaler Führerschein: In Österreich schon länger im Einsatz, kommt nun auch auf EU-Ebene spätestens 2030 der digitale Führerschein. Wichtig aus Sicht des ÖAMTC: Der „physische“ Führerschein bleibt weiterhin gültig, um niemanden auszuschließen und ein „Backup“ bei technischen Problemen zu haben.
WERMUTSTROPFEN TRAKTOREN – WEITERHIN UNEINHEITLICH UND UNKLAR
Bei allen positiven Ergebnissen sieht die ÖAMTC-Expertin auch einen Wermutstropfen: „Leider wurde keine einheitliche Führerschein-Klasse für landwirtschaftliche Fahrzeuge geschaffen. Traktoren gibt es aber in der gesamten EU, allerdings mit sechs verschiedenen Führerscheinbezeichnungen. Entsprechende Unklarheiten gibt es bei grenzüberschreitender Verwendung.“
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