ÖVP-Kircher: Keine unnötigen Auflagen für den Führerschein
Gerade in ländlichen Regionen sind die Menschen vielfach aufs Autofahren angewiesen, um die individuelle Mobilität zu gewährleisten
Nach intensiven Verhandlungen haben das Europaparlament und die Mitgliedstaaten in der Nacht auf heute eine vorläufige Einigung auf neue EU-Regeln für Führerscheine erzielt, die sogenannte Führerscheinrichtlinie. „Wir konnten nach schwierigen und langen Verhandlungen durchsetzen, dass es keine unnötigen neuen Auflagen und Schikanen für den Erwerb und das Behalten des Führerscheins gibt. Zuletzt ist es gelungen, zu verhindern, dass andere Fraktionen verpflichtende Gesundheitschecks für alle Führerscheininhaber durchsetzen, die auch zum Führerscheinentzug führen hätten können“, sagt Sophia Kircher, Verkehrssprecherin der ÖVP im Europaparlament und Vizevorsitzende des Verkehrsausschusses.
Sie fährt fort: “Es gibt keine Evidenz, dass solche Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöht hätten, selbst die EU-Kommission verfügt über keine solchen Daten. Zudem konnte die Europäische Volkspartei im Europaparlament den Vorschlag für verpflichtende EU-weite medizinische Checks für Menschen ab einem bestimmten Alter so abschwächen, dass eine Diskriminierung älterer Menschen vermieden wird. Gerade in ländlichen Regionen sind die Menschen vielfach aufs Autofahren angewiesen, um die individuelle Mobilität zu gewährleisten.”
„Wir konnten zudem die EU-weite Anerkennung des L17-Führerscheins erreichen, der nachweislich die Verkehrssicherheit erhöht. Zur Bekämpfung des notorischen Mangels an professionellen Fahrern in der EU soll das bewährte L17-Konzept auch auf Lkw ausgeweitet werden“, sagt Kircher. Dafür wird das Mindestalter für den Führerschein für Busse der Klassen D und DE auf 21 Jahre gesenkt, das Mindestalter für Lkw-Führerscheine der Klassen C und CE auf 18 Jahre. “Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass Menschen ab 20 Jahren und einer Zusatzprüfung auch schwerere PKW mit bis zu fünf Tonnen Gesamtgewicht fahren dürfen. Das war bislang nicht möglich und erleichtert insbesondere die Arbeit von Blaulichtorganisationen erheblich.”
Die Einigung auf die neue Führerscheinrichtlinie muss noch vom Europaparlament und den Mitgliedstaaten bestätigt werden. Danach tritt die Richtlinie in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. (Schluss)
EVP-Pressedienst
Wolfgang Tucek
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