39. Wiener Landtag (7)
Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbeihilfegesetz (WrWbG) geändert wird
LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) sagte, dass Kritikpunkte zur ersten Novelle des Gesetzes korrigiert worden seien. So sei nun eine Absicherung der Wohnbeihilfe gegen die Inflation abgesichert. Zudem würden Haushalte mit Personen mit Behinderungen stärker entlastet. Prack hob positiv hervor, dass es mit dieser Novelle nun auch Verbesserungen für Alleinerziehende gebe. Außerdem werde nun ermöglicht, auch rückwirkend einen Antrag zu stellen. Er kritisierte jedoch, dass rückwirkende Antragsstellung lange Bearbeitungszeiten habe. Die Mietbeihilfe könne nicht von der Wohnbeihilfe unterschieden werden, eine Zusammenführung sei notwendig. Denn zwei Beihilfen in unterschiedlichen Ressorts zu führen, sei auch „verwaltungsökonomisch kontraproduktiv“. Die Zusammenführung scheitere seiner Ansicht nach daran, dass sowohl das Wohnbauressort als auch das Sozialressort die Verwaltungshoheit innehaben wollen. Zudem fehle es an einem gemeinsamen EDV-System. Er forderte die Umsetzung dieser Zusammenführung in der nächsten Legislaturperiode. Auch werden Personengruppe wie Student*innen und Lehrlinge strukturell von der Wohnbeihilfe ausgeschlossen. „Das müsse geändert werden“, hielt Prack fest. Bezugnehmend auf den Mietpreisdeckel, der nun im Bund nachgeschärft werde, betonte Prack, dass die teuersten Mieten im Neubau nicht gedeckelt würden und auch teure Lagezuschläge bestehen bleiben würden. Dazu kritisierte er die SPÖ Wien, die nun keine Forderungen dazu gegenüber dem Bund äußere. Außerdem würden gemeinnützige Wohnbauträger*innen ausgebremst. Das führe zu Kürzungen von Sanierungen und einen Rückgang der Neubauten.
LAbg. Waltraud Karner-Kremser, MAS (SPÖ) unterstrich die positiven Effekte der Wohnbeihilfe neu, die Wirkung zeigten. Es gebe nun höheren Unterstützungsleistungen und mehr Treffsicherheit. 2023 habe die Wohnbeihilfe 117 Euro im Montag betragen, nun 247 Euro. Besonders Alleinerziehende würden profitieren und erhielten nun 320 monatlich. In diesem Zusammenhang hob Karner-Kremser hervor, dass nun auch selbstständige Alleinerziehende die Beihilfe beantragen könnten. Wichtige Nachbesserungen seien zudem die rückwirkende Beantragung als auch Entlastungen für Haushalte mit behinderten Personen.
Abstimmungen: Das Gesetz wurde einstimmig beschlossen. Zwei Anträge der Grünen zur Einführung eines einheitlichen Wohngeldes und zur Mietrechtsreform fanden keine Mehrheit. Ein Antrag der FPÖ zur Koppelung von Sozialwohnungen an österreichische Staatsbürgerschaft fand ebenso keine Mehrheit.
Die 39. Sitzung des Wiener Landtags endete um 15.16 Uhr.
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