FPÖ – Tschank zu Nationalfonds: „Vorgangsweise ist reine Anlassgesetzgebung, unsachlich, ungerecht sowie ideologisch motiviert“

„Vorliegende Gesetzesinitiative schwächt unser Land im Kampf gegen Judenhass und fügt Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus einen großen Schaden zu“

„Der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus ist eine historisch bedeutsame Institution, die nicht nur Entschädigungsleistungen verwaltet, sondern auch symbolische Verantwortung für die Aufarbeitung der österreichischen NS-Vergangenheit trägt“, so heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Markus Tschank in der Debatte zum Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus.

„Wie soll die Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus auf gesamtstaatlicher Ebene ausgestaltet werden? Wer soll Teil dieser Erinnerungskultur sein? Der Präsident des Nationalrates, Walter Rosenkranz, führt den Vorsitz im Kuratorium des Nationalfonds und das ist kein zufälliger Mechanismus, sondern Ausdruck der höchsten demokratischen Legitimation. Und gerade diese demokratische Legitimation steht heute aber auf dem Prüfstand. Die Erinnerungskultur für Opfer des Nationalsozialismus soll – wenn es nach der Einheitspartei geht – nur bestimmten politischen Gruppen vorbehalten sein, jedenfalls aber nicht der stärksten politischen Kraft im Land oder ihren Repräsentanten“, sagte Tschank.

„Die aktuelle Gesetzeslage passt der Einheitspartei nicht, da die stärkste politische Kraft im Land ex lege Teil dieser Erinnerungskultur ist – und was diesen Parteien nicht passt, soll nun passend gemacht werden. Aber das können und werden wir in dieser Form nicht akzeptieren können. Denn die Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus ist nicht teilbar, ist nicht bestimmten politischen Parteien vorbehalten, unterliegt keiner politischen Farbenlehre, muss allen Menschen und politischen Gruppen in diesem Land offenstehen und ist eine gemeinschaftliche Aufgabe der Republik. Das Abgehen von diesem gemeinsamen Verständnis zu dieser Erinnerungskultur, die Ausgrenzung einer politischen Partei von diesem Andenken, ist zutiefst antidemokratisch und ein massiver Anschlag auf rechtsstaatliche Prinzipien unserer Republik“, betonte Tschank.

„Die Regenbogenkoalition aus rot-grün-pink-schwarz will die Verfassung ändern, um Nationalratspräsident Walter Rosenkranz die Vorsitzführung zu verwehren. Das ist eine reine Anlassgesetzgebung, unsachlich, ungerecht sowie durch und durch ideologisch motiviert. Eine derartige Vorgangsweise ist kein Gewinn für die Republik, kein Vorteil für die Opferverbände oder die betroffenen Familien. Es kommt dabei zu einer sinnlosen politischen Polarisierung und Instrumentalisierung in einem Bereich, in dem es völlig unstrittig ein hohes gemeinsames Verständnis gibt – in Wahrheit ist das ein unredlicher und unterstellender Akt, der hier gesetzt wird“, kritisierte Tschank.

„In dem Fall gibt es keine Gewinner, weder die Opfer noch deren Familien noch die Parteien dieses Hauses. Es handelt sich um eine ideologische Instrumentalisierung historischer Verantwortung. Im Kern schaden Sie damit diesem so wichtigen Anliegen. Mit diesem Angriff auf die Verfassung spielen Sie jenen religiös-politischen Kräften in die Hände, die antisemitische Absichten haben und unsere freiheitlich-demokratische Rechtsordnung bedrohen und zerstören wollen“, sagte Tschank in Richtung der Einheitspartei.

„Der politische Islam und der Judenhass sind europaweit im Vormarsch, bedrohen die Erinnerungskultur, das christlich-jüdische Erbe Europas und die Errungenschaften der Aufklärung, wie Säkularisierung, Gleichstellung von Mann und Frau, Meinungsfreiheit, Grund- und Freiheitsrechte sowie Vernunft und Rationalismus – all dies ist gefährdet“, betonte Tschank und weiter: „Schauen Sie auf die vielen islamistisch motivierten Terroranschläge der letzten Dekade: Anschlag auf Charlie Hebdo im Jahr 2015 – radikale Islamisten stürmen die Redaktionsräume der Zeitung in Paris und töten elf Menschen. Das war ein Angriff auf die Meinungsfreiheit und war Mord. Oder bei einem Anschlag in München im Februar 2025, bei dem ein islamistischer Attentäter sein Auto gezielt in eine gewerkschaftliche Demonstration steuerte. 39 Menschen wurden verletzt, eine Mutter und ihr 2-jähriges Kind starben. Das war ein Angriff auf die Versammlungsfreiheit und war Mord. Bei einem Angriff beim Holocaust-Mahnmal in Berlin am 21. Februar 2025 wurde ein spanischer Tourist mit einem Messer schwer verletzt. Der Täter, ein 19-jähriger anerkannter Flüchtling aus Syrien, hatte ein antisemitisches Tatmotiv.“

„Gerade in dieser Zeit wäre ein Schulterschluss notwendig, denn nur die Vergemeinschaftung der Erinnerungskultur, die Inklusion aller politischen Kräfte im Kampf gegen Judenhass, können diesen gefährlichen Entwicklungen etwas entgegensetzen“, so Tschank.

„Die heute vorliegende Gesetzesinitiative schwächt aber unser Land im Kampf gegen den Judenhass und fügt der Erinnerungskultur für die Opfer des Nationalsozialismus einen großen Schaden zu. Dafür nun eine Verfassungsänderung zu beschließen, ist Wahnwitz und wir werden daher diesen Antrag nicht unterstützen“, kündigte Tschank an.

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