Um Arbeitszeit geprellt: AK erkämpfte Nachzahlung für einen Techniker
EIN INSTANDHALTUNGSTECHNIKER AUS DEM BEZIRK GRIESKIRCHEN HATTE WÄHREND SEINES GESAMTEN ARBEITSVERHÄLTNISSES BEI EINER FIRMA IN DER NÄHE VON SCHÄRDING DIE ZEIT FÜR DAS AN- UND AUSZIEHEN DER ARBEITSKLEIDUNG NICHT BEZAHLT BEKOMMEN. ZUDEM WURDEN IHM ÜBERSTUNDENENTGELT, LOHN, ALIQUOTE SONDERZAHLUNGEN UND DIE URLAUBSERSATZLEISTUNG FÜR NICHT VERBRAUCHTEN URLAUB NICHT BEZAHLT. ERST ALS DIE AK KLAGE BEIM ARBEITS- UND SOZIALGERICHT EINGEBRACHT HATTE, ERKLÄRTE SICH DAS UNTERNEHMEN BEREIT, DIE OFFENEN ANSPRÜCHE ZU BEGLEICHEN.
Etwas länger als drei Jahre hatte ein Instandhaltungstechniker bei einer Firma im Bezirk Schärding gearbeitet, ehe er die Kündigung einreichte. Da es sich um eine Tätigkeit in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb handelte, musste er eine spezielle Arbeitskleidung tragen. Diese musste er bereits anziehen, bevor er sich im Betrieb einstempeln konnte, weil die Zeiterfassung in einem Bereich angebracht war, in dem die Arbeitskleidung bereits getragen werden musste. Am Ende des Arbeitstages war es genau umgekehrt: Er musste sich zuerst abmelden und konnte sich erst dann wieder umziehen.
DAS STEHT IM KOLLEKTIVVERTRAG
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Dominik Bittendorfer
Telefon: 050/6906-2191
E-Mail: dominik.bittendorfer@akooe.at
Website: https://ooe.arbeiterkammer.at/impressum
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