EQS-HV: Steyr Motors AG: Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: Steyr Motors AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Steyr Motors AG: Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung
08.04.2025 / 15:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
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Steyr Motors AG
Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink
FN 583243 k
Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ersten
ordentlichen Hauptversammlung der Steyr Motors AG ein, die am 7. Mai 2025
um 10:00 Uhr (MESZ) in
Museum Arbeitswelt
Gaswerkgasse 1
4400 Steyr
stattfindet.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2024
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Alleinvorstands der Steyr
Motors AG für das (Teil)-Geschäftsjahr 2024
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder der
Geschäftsführung der ehemaligen Mutares Austria Holding-01 GmbH (jetzt
Steyr Motors AG) für das (Teil)-Geschäftsjahr 2024
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Geschäftsführers der
ehemaligen Steyr Motors Betriebs GmbH (jetzt Steyr Motors AG) für das
(Teil)-Geschäftsjahr 2024
6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
der Steyr Motors AG für das (Teil)-Geschäftsjahr 2024
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Punkten 8.1.,
8.7., 8.9. und 9.5.
II. Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab dem 15. April 2025 zur Einsicht
der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen am
Sitz der Gesellschaft, Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink, Österreich, am
Empfang auf:
• geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht der Steyr Motor AG für das
Geschäftsjahr 2024,
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024,
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 8.,
• Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §
114 AktG und
• vollständiger Text dieser Einladung.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einladung, sind
spätestens ab dem 15. April 2025 außerdem im Internet unter
[1] https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung-2025/ zugänglich.
III. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
ordentlichen Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 27. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ)
(Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien | Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin am 2. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss. Die Depotbestätigung
ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen.
• als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des
ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die
Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St.
Lorenzen am Wechsel
• per Fax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900-50050
• per E-Mail an: [2]anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at (als
eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
• per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
(unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A3FW25)
Inhalt der Depotbestätigung gemäß §10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angabe über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000A3FW25,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den Nachweisstichtag – 27. April 2025,
24:00 Uhr (MESZ) – beziehen.
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht
mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt
worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
mit dabeihaben. Die Steyr Motors AG behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte
eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
IV. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei
einzuhaltende Verfahren
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer
natürlichen oder einer juristischen Person) in Schriftform erteilt werden,
wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Schriftform
bedeutet, dass die Vollmacht eigenhändig unterfertigt und im Original
übermittelt werden muss oder mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen sein muss.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen.
• als Papierdokument mit Unterschrift bzw. firmenmäßiger Zeichnung per
Post oder Kurierdienst an die Anschrift HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
• per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur im Sinne des § 4
Abs. 1 SignaturG an die Adresse:
[3]anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at (Depotbestätigung samt
der qualifizierten Unterschrift der E-Mail angefügt)
• per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599
(unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A3FW25)
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
6. Mai 2025 bis 16:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft in Schriftform
einzulangen.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
[4] https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung-2025/ abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften
über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht.
V. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 118 und 119 AktG
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens 5% des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten
spätestens am 16. April 2025, 24:00 (MESZ) der Gesellschaft ausschließlich
an die Adresse Im Stadtgut B 1, 4407 Steyr-Gleink zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß §10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens 3 Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmebestätigung (Punkt III) verwiesen.
Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu ihren ehemaligen verbundenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere zu Beginn,
aber auch während der Hauptversammlung, generelle und individuelle
Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Solche Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an [5]fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at
übermittelt werden.
Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge
der Abstimmung.
VI. Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht
durch einen unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter ausüben
zu lassen. Daniel Spindler c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH,
Lothringerstraße 8/5, 1040 Wien wird bei der Hauptversammlung als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter zur Verfügung stehen und diese Aktionäre
vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Steyr
Motors AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen
Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, haben die Aktionäre
zu tragen.
Für die Erteilung einer Vollmacht an Herrn Daniel Spindler kann das auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
[6] https://ir.steyr-motors.com/event/hauptversammlung-2025/ spätestens ab
dem 15. April 2025 zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Daniel Spindler unter Tel. +43-1-5033000, Fax +43-1-5033000-33 oder
E-Mail spindler.steyrmotors@hauptversammlung.at
Im Falle der Bevollmächtigung übt Herr Daniel Spindler das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der von den Aktionären erteilten
Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden
können. Bei Beschlussvorschlägen zu denen keine oder eine unklare Weisung
(zB gleichzeitig FÜR oder GEGEN zum selben Beschlussvorschlag) erteilt
wurden, wird sich der Vertreter der Stimme enthalten. Ohne Weisungen ist
die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, oder zum Stellen von Fragen
entgegennimmt.
VII. Weitere Angaben und Hinweise
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 5.200.000,00 und ist zerlegt ihn
5.200.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 5.200.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Der Vorstand
im April 2025
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08.04.2025 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Steyr Motors AG
Im Stadtgut B1
4407 Steyr
Österreich
Telefon: +43 7252 2220
E-Mail: office@steyr-motors.com
Internet: https://www.steyr-motors.com/de/
ISIN: AT0000A3FW25
WKN: A40TC4
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt (Scale); Wiener Börse (Vienna MTF)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
2109874 08.04.2025 CET/CEST
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References
~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
2. anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at
3. anmeldung.steyrmotors@hauptversammlung.at
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2885891859bed37817e40b9ce43561e4&application_id=2109874&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. fragen.steyrmotors@hauptversammlung.at
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=2885891859bed37817e40b9ce43561e4&application_id=2109874&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
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