IOM, UNHCR und UNICEF appellieren an Regierung, die Aussetzung der Familienzusammenführung zu überdenken

Temporärer Stopp der Familienzusammenführung ist aus menschenrechtlicher Perspektive, besonders im Hinblick auf Kinderrechte, problematisch und beeinflusst die Integration negativ

Die Internationale Organisation für Migration (IOM), das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und UNICEF Österreich, das Nationale Komitee des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen, warnen vor den gravierenden Folgen des temporären Stopps des Familiennachzugs für geflüchtete Familien und appellieren an die Bundesregierung, die geplanten Maßnahmen zu überdenken.

FAMILIENNACHZUG ALS EINZIGER SICHERER ZUFLUCHTSWEG

Die Familienzusammenführung ist für Flüchtlinge die zentrale Möglichkeit, auf legalem Weg nach Österreich zu kommen. Sie ermöglicht es Familien, die während des Migrationsprozesses bzw. auf der Flucht getrennt wurden, auf sichere Weise wieder zusammenzufinden, ohne auf gefährliche Routen angewiesen zu sein. Gleichzeitig ist Familienzusammenführung ein planbarer Prozess, der es dem Staat ermöglicht, Vorbereitungen zu treffen und die notwendigen Strukturen zu schaffen.

„Gut organisierte Verfahren schützen das Recht auf ein gemeinsames Familienleben und erhöhen die Sicherheit aller Beteiligten. Faire und zügige Familienzusammenführung kommt sowohl den Betroffenen als auch der Aufnahmegesellschaft zugute: Sie erleichtert die Integration, stärkt den sozialen Zusammenhalt und fördert die wirtschaftliche Stabilität“, betont Marian Benbow Pfisterer, Leiterin von IOM Österreich.

AUSSETZUNG DES FAMILIENNACHZUGS HAT NEGATIVEN EINFLUSS AUF DIE INTEGRATION

„Familien, oft mit kleinen Kindern, auf lange Zeit zu trennen, ist für die Betroffenen eine ungemeine Belastung. Wer ständig in Sorge um Familienmitglieder ist, hat es ungleich schwerer, sich darauf zu konzentrieren, Deutsch zu lernen, eine Arbeit zu finden oder eine Ausbildung abzuschließen”, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. „Das Aussetzen der Familienzusammenführung konterkariert die geplanten zusätzlichen Integrationsmaßnahmen der neuen Bundesregierung.”

Für die betroffenen Familien wird die Einschränkung der Familienzusammenführung nicht nur enormes persönliches Leid verursachen, sondern zusätzlich auch ihre Integration in Österreich negativ beeinflussen.

PROBLEMATISCH AUCH AUS KINDERRECHTLICHER PERSPEKTIVE

„Kinder trifft die geplante Maßnahme besonders hart. Sie leiden unter der ohnehin häufig bereits langen Trennung von ihrer Familie besonders. Oft ist es ihr größter Wunsch, in Sicherheit mit Eltern und Geschwistern wiedervereint zu sein”, _s_o Christoph Jünger, Geschäftsführer UNICEF Österreich. „Jeder Tag im Leben eines jungen Menschen ist für eine gesunde und stabile kindliche Entwicklung essentiell. Der geplante temporäre Stopp des Familiennachzugs widerspricht dem Grundsatz des Kindeswohls und weiteren grundlegenden Kinderrechten.“

Die Familie spielt eine zentrale Rolle für die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern. Kinder mit Fluchthintergrund sind dabei besonders schutzbedürftig und die Familie ist ein wichtiger Anker, der Sicherheit und Stabilität bieten kann. Kinder haben laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Familie und Staaten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Kinder nicht gegen ihren Willen von ihren Eltern getrennt sind sowie Anträge auf Familienzusammenführungen „wohlwollend, human und beschleunigt” zu bearbeiten.

IOM, UNHCR und UNICEF appellieren an die Bundesregierung, die geplante Aussetzung der Familienzusammenführung zu überdenken.

PARLAMENTARISCHE STELLUNGNAHMEN

UNHCR Österreich und UNICEF Österreich haben in dieser Angelegenheit parlamentarische Stellungnahmen eingebracht:

UNHCR-Analyse zum geplanten Aussetzen des Familiennachzugs

UNICEF Österreich-Stellungnahme zum geplanten Aussetzen des Familiennachzugs

RÜCKFRAGEHINWEIS:

IOM

Johannes Horst, MA MSc

Telefon: +43 664 38 35 663

E-Mail: jhorst@iom.int

Website: https://austria.iom.int

UNHCR

Mag. Ruth Schöffl, MAS

Telefon: +43/1 26060 5307

E-Mail: schoeffl@unhcr.org

Website: https://www.unhcr.at

UNICEF ÖSTERREICH

Michael Blauensteiner MSc.

Telefon: +43 660 38 48 821

E-Mail: blauensteiner@unicef.at

Website: https://unicef.at

UNICEF Österreich
Michael Blauensteiner
Telefon: +43 660 38 48 821
E-Mail: blauensteiner@unicef.at
Website: https://unicef.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.