FPÖ – Stefan begrüßt Vorgangsweise von Nationalratspräsident Rosenkranz
Vier-Parteien-Allianz rund um Vorsitzführung des Nationalfonds bleibt Negativbeispiel in der Gesetzgebung
FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan begrüßte heute die Entscheidung, von Nationalratspräsident Dr. Walter Rosenkranz, zur Seite zu treten und die Vorsitzführung im Nationalfonds an den Zweiten Präsidenten Peter Haubner zu übergeben: „Dieser Schritt ist mit Bedacht gewählt, um die so wichtige Arbeit des Fonds, der sich der Wiedergutmachung an die Opfer des Nationalsozialismus und deren Hinterbliebene und Nachkommen widmet, nicht weiter zu beschädigen. Die Vier-Parteien-Allianz, die mit einer Anlassgesetzesänderung die Vorsitzführung durch den Nationalratspräsident de facto verunmöglicht haben, haben schon genug Schaden angerichtet, denn die gewählte Vorgangsweise ist kein Beitrag für Aussöhnung und Erinnerungskultur.“
Der FPÖ-Justizsprecher hält es für zudem für befremdlich, dass mit dieser „Anlassgesetzgebung“ der Wille des Souveräns, der Wählerinnen und Wähler korrigiert wurde, die am 29. September 2024 den Weg für den ersten freiheitlichen Nationalratspräsidenten geebnet haben. Stefan: „Die Gesetzesänderung ist auch der Auftakt für eine Entwicklung, mit der viele seit langem gepflegte Usancen und Übereinkünfte, die nicht genau geregelt sind, infrage gestellt werden. Das sind keine guten Vorzeichen für die weitere gedeihliche Zusammenarbeit im Hohen Haus.“
„Dr. Walter Rosenkranz muss man für seine Entscheidung Respekt zollen. Ich kenne ihn seit vielen Jahren und weiß, dass ihm die Erinnerungskultur ein großes Anliegen ist. Er wird sich auch in Zukunft nicht davon abbringen lassen, den Weg der Aussöhnung weiterzugehen, auch wenn es nicht mehr in der Funktion als Vorsitzender des Nationalfonds sein wird“, so FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan abschließend.
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