Klagsverband erwirkt Gerichtsurteil: Frau mit Assistenzhund darf Zugang zu Hotel nicht verweigert werden
Schrammel: Richtungsweisendes Urteil zum Diskriminierungsschutz für Menschen mit Assistenzhunden
„Ich freue mich über das richtungsweisende Urteil für Menschen mit Assistenzhunden. Das Mitführen von Assistenzhunden darf kein Grund sein, um Menschen den Zutritt zu einem Hotel oder einem Restaurant zu verweigern. Denn das ist diskriminierend“, freut sich Lisa Schrammel, Juristin des Klagsverbands, über das Urteil. Mit Unterstützung des Klagsverbands wehrte sich Frau Huber [Name von Redaktion geändert] vor Gericht, nachdem ihr eine Hotelbuchung aufgrund ihres Assistenzhundes verweigert wurde. Der Assistenzhund der Klägerin gleicht Mobilitätseinschränkungen aus, indem er Türen öffnet oder Gegenstände aufhebt. Die Abweisung des Hotels empfand sie als demütigend, weil dadurch ihre gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt werde. Das Gericht sprach der Klägerin einen Schadenersatz von 800 Euro zu. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Leider ist das kein Einzelfall“, berichtet Gloria Petrovics, Vorsitzende des Vereins Freunde der Assistenzhunde Europas aus der Praxis. „Diskriminierungen von Menschen mit Assistenzhunden passieren am laufenden Band.“ Betroffen seien laut Petrovics und dem Veterinärmediziner Karl Weissenbacher vom Messerli Forschungsinstitut österreichweit rund 560 Personen, die auf Assistenzhunde angewiesen sind. Der Verein Freunde der Assistenzhunde Europas hat den Fall beim Klagsverband eingebracht und das Gerichtsverfahren unterstützt. Petrovics betont: „Assistenzhunde sind keine Haustiere, sondern Hilfsmittel, wie Blindenstöcke oder Rollstühle, die ihren Halter*innen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.“
„Ich bin froh, den mühsamen Gerichtsweg gegangen zu sein“, sagt die Klägerin, die sich nach einer gescheiterten Schlichtung an den Klagsverband und den Verein Freunde der Assistenzhunde Europas wandte. „Ich hoffe, das Urteil verbessert den Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu Freizeitangeboten für alle Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihrer unverzichtbaren Assistenzhunde. Es ist wichtig, sich gegen Diskriminierung zu wehren, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen“, sagt Frau Huber.
Die Juristin Schrammel hat die Klägerin für den Klagsverband vor Gericht vertreten und verweist auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz: „Menschen mit Behinderungen dürfen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht diskriminiert werden. Das schließt das Mitführen von Assistenzhunden mit ein. Mit dem Urteil wurde erstmals gerichtlich festgestellt, dass Assistenzhunde ihre Halter*innen in Hotels überallhin dorthin begleiten dürfen, wo auch Hotelgäste Zutritt haben.“
Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
Paul Haller, BA BA MA
Telefon: +43 1 961 05 85-13
E-Mail: paul.haller@klagsverband.at
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