Medientransparenzgesetz: KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des zweiten Halbjahrs 2024

Erstmals nach Gesetzesnovelle Gesamtschau von Werbe- und Förderausgaben der „öffentlichen Hand“ für ein Kalenderjahr möglich

1.463 ÖFFENTLICHE RECHTSTRÄGER haben der KOMMUNIKATIONSBEHÖRDE AUSTRIA (KommAustria) für das ZWEITE HALBJAHR 2024 Ausgaben für WERBE- UND INFORMATIONS-SCHALTUNGEN IN MEDIEN ODER FÖRDERLEISTUNGEN für Medieninhaber mit einem GESAMTVOLUMEN von knapp 307,5 MILLIONEN EURO (EUR 307.471.870) gemeldet. Auf Werbe- und Informationsschaltungen entfallen davon knapp 221,4 Millionen Euro (EUR 221.383.565). Die GESAMTZAHL der gemeldeten EINZELPOSITIONEN summiert sich auf 79.134 WERBEMASSNAHMEN UND FÖRDERUNGEN. 5.337 Rechtsträger fielen im zweiten Halbjahr 2024 unter die Meldepflichten nach dem Medientransparenzgesetz, 3.874 davon meldeten keine Ausgaben. Dies geht aus den heute von der Medienbehörde veröffentlichten Medientransparenzdaten für den Zeitraum Juli bis Dezember 2024 hervor.
Nach einer NOVELLE des MEDIENKOOPERATIONS- UND -FÖRDERUNGS-TRANSPARENZGESETZES (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“), haben öffentliche Rechtsträger SEIT DEM JAHR 2024 ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber HALBJÄHRLICH, statt zuvor vierteljährlich ZU MELDEN. Bei zusätzlicher Berücksichtigung der im Oktober des vergangenen Jahres veröffentlichten Daten für das erste Halbjahr 2024, ist nun erstmals eine Ganzjahresauswertung unter den Vorzeichen der neuen gesetzlichen Regelungen möglich. Anders als zuvor, sind die Aufwendungen seit 2024 ab dem ersten Euro bekanntzugeben. Damit wurde eine sogenannte BAGATELLGRENZE ABGESCHAFFT, nach der Werbeschaltungen von weniger als 5.000 Euro pro Medium und Quartal nicht meldepflichtig waren. Auch AUSSENWERBEMASSNAHMEN auf beispielsweise Plakatwänden oder öffentlichen Verkehrsmitteln und Inserate in Print-Publikationen, die seltener als vier Mal im Jahr erscheinen, gehören nun zu den meldepflichtigen Kommunikationsmaßnahmen. Die Erfassung und Veröffentlichung der Medientransparenzdaten obliegt seit Inkrafttreten der Erstfassung des Gesetzes im Jahr 2012 der KommAustria.

Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Andreas Kunigk
Telefon: +43 1 58058 168
E-Mail: andreas.kunigk@rtr.at
Website: https://www.rtr.at/Medien

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.