Koza und Disoski zu EuGH-Mindestlohn-Urteil: Mindestlohnrichtlinie ohne klare Regelungen könnte Papiertiger werden
Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Ausbeutung und Sozialdumping muss in den Verträgen stärker verankert werden
„Rechtsstaatliche Urteile sind zur Kenntnis zu nehmen“, meint Markus Koza, Sozialsprecher der Grünen, zur Aufhebung von Teilen der EU-Mindestlohnrichtlinie. „Es ist schon gut, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die grundsätzliche Zuständigkeit der Europäischen Union und damit auch das Ziel einer Kollektivvertragsabdeckung von zumindest 80 Prozent in den Mitgliedsstaaten bestätigt hat. Es stellt sich aber schon die Frage, ob eine Mindestlohnrichtlinie ohne Parameter zur Festsetzung der einzelstaatlichen Mindestlöhne nicht zum zahnlosen Papiertiger verkommt.“
„Die Aufhebung der Möglichkeit, einzelstaatliche Mindestlöhne an der Höhe der Kaufkraft festzusetzen schafft Raum für Sozialdumping und Umgehungskonstruktionen in unseren Nachbarländern“, kritisiert Koza und weiter: „Das behindert das soziale Zusammenwachsen der EU.“
„Das EuGH-Urteil zeigt, dass der Schutz der größten Bevölkerungsgruppe in der Europäischen Union, der Arbeitnehmer:innen, vor Ausbeutung und Sozialdumping in den EU-Verträgen besser abgesichert werden muss“, sagt Meri Disoski, europapolitische Sprecherin der Grünen. „Nur so können wir verhindern, dass rechtspopulistische Kräfte ihr zerstörerisches Spiel auf dem Rücken der arbeitenden Menschen betreiben und unsere Demokratie weiter aushöhlen“, so Disoski.
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