Verbot von „Veggie-Wurst“ wäre rechtswidrig: foodwatch fordert klare Position von Minister Totschnig

Das vom Europäischen Parlament geforderte Verbot von Begriffen wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ für pflanzliche Produkte verstößt gegen EU-Recht. Zu diesem Schluss kommt ein neues Rechtsgutachten im Auftrag von foodwatch. Die Konsument:innenorganisation fordert Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig auf, sich in Brüssel klar gegen die Verbots-Pläne zu stellen. Das Europaparlament hatte Anfang Oktober für das Verbot gestimmt. Am Mittwoch gehen die „Trilog“-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten in die nächste Runde.

_„Ein Verbot von Bezeichnungen wie ‚Tofuwürstel‘ oder ‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur völlig realitätsfremd, sondern schlicht EU-rechtswidrig. Minister Totschnig ist jetzt gefordert, diesem Unsinn im Trilog eine klare Absage zu erteilen“_, sagt Indra Kley-Schöneich, Geschäftsführerin von foodwatch Österreich. _„Statt über absurde Sprachregeln zu diskutieren, sollten unsere Politiker:innen dafür sorgen, dass Lebensmittel ehrlich und nachvollziehbar gekennzeichnet sind. Niemand in Österreich greift aus Versehen zu einem veganen Würstel, weil er glaubt, es handle sich um eine klassische Rindswurst.“_

Das von foodwatch veröffentlichte Gutachten stützt sich auf die EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein EuGH-Urteil vom Oktober 2024. Der Europäische Gerichtshof stellte damals klar: Mitgliedsstaaten dürfen Produktnamen nicht einfach verbieten, ohne zuvor eindeutig festzulegen, welche Bezeichnungen stattdessen gelten. Solange es keine klar definierten, rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen für vegane und vegetarische Alternativprodukte gibt und keine Definition, die Begriffe wie „Wurst“ oder „Schnitzel“ ausschließlich Fleisch vorbehält, sind Verbote einzelner Begriffe rechtlich nicht zulässig.

Die von der konservativen Europäischen Volkspartei vorangetriebene und vom österreichischen Landwirtschaftsminister zunächst unterstützte Verbotsinitiative wird offiziell mit angeblicher Verwirrung der Konsument:innen begründet. foodwatch verweist dagegen auf Umfragedaten, wonach eine klare Mehrheit ein Verbot ablehnt und sich durch Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“ nicht getäuscht fühlt. In Österreich sprechen sich zudem Konsument:innen-, Umwelt- und Tierschutz-Organisationen sowie Vetreter:innen aus Wirtschaft und Handel gegen das Verbot aus.

Weiterführende Informationen:

Rechtsgutachten von foodwatch

Repräsentative forsa-Umfrage: Klare Mehrheit lehnt EU-Verbot ab

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