VKI-Sammelaktion: Letzte Chance für Kund:innen der Oberbank und RLB NÖ-Wien
Anmeldung bis 15./31. Dezember möglich, um Ansprüche geltend zu machen
DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) WEIST DARAUF HIN, DASS DIE ANMELDEFRISTEN FÜR ZWEI LAUFENDE SAMMELAKTIONEN ZUM THEMA BESTANDSPROVISIONEN BEI FONDS IN KÜRZE ENDEN. WER BIS ZUM 31.12.2017 FONDSPRODUKTE ÜBER DIE OBERBANK ODER DIE RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN (RLB NÖ-WIEN) VERMITTELT BEKOMMEN HAT, KANN SICH JETZT UNTER WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2025 ANMELDEN UND MÖGLICHE RÜCKZAHLUNGEN SICHERN.
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FÜR DIE OBERBANK-SAMMELAKTION IST DIE ANMELDUNG SPÄTESTENS BIS ZUM 15. DEZEMBER 2025 ERFORDERLICH.
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FÜR DIE RLB NÖ-WIEN-SAMMELAKTION LÄUFT DIE FRIST BIS ZUM 31. DEZEMBER 2025.
Banken erhalten für die Vermittlung von Fonds häufig Provisionen von Kapitalanlagegesellschaften. Werden diese Zahlungen den Kund:innen nicht offengelegt, sind sie nach Ansicht des VKI unzulässig und zurückzuzahlen. Der VKI konnte mit beiden Banken außergerichtliche Lösungen erzielen. Anspruchsberechtigte Teilnehmer:innen erhalten individuelle Rückerstattungsangebote – Voraussetzung ist die rechtzeitige Anmeldung zur kostenlosen Sammelaktion.
„Wir empfehlen allen Kund:innen, die in Fonds investiert hatten, sich innerhalb der offenen Frist für die Sammelaktionen anzumelden. Über den VKI besteht die Chance ohne großen Aufwand eine Rückzahlung zu erhalten“, so Mag. Stefan Schreiner, zuständiger Jurist im VKI.
SERVICE: Weitere Informationen zum Thema gibt es auf WWW.VKI.AT/KICK-BACK-2025.
VKI-Pressestelle
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E-Mail: presse@vki.at
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