WKÖ-Bräuer: Geräte-Retter-Prämie ist Beispiel für gelebte Kreislaufwirtschaft
Registrierung für Partnerbetriebe ist bereits gestartet – zeigt Kompetenz auf, schont Umwelt und Geldbörsen
Ob Kaffeeautomat oder Computer-Monitor, Hörapparat oder Waschmaschine, Klimagerät oder Bohrmaschine: Ab 12. JÄNNER 2026 können Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich die „Geräte-Retter-Prämie“ in Anspruch nehmen – und zwar für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten.
Schon jetzt (Mittwoch, 10. Dezember 2025) ist die Registrierung von Partnerbetrieben gestartet. ACHTUNG: Alle teilnehmenden Betriebe müssen für die Geräte-Retter-Prämie eine neue Vereinbarung abschließen (auch jene, die schon am Reparaturbonus teilgenommen haben). Dazu sind nur wenige Angaben nötig, alle Infos unter: www.geräte-retter-prämie.at
CHRISTIAN BRÄUER, Bundesinnungsmeister der Elektrotechnikerinnen und Elektrotechniker, zeigt sich positiv über die neue Förderung: „Wir hoffen, dass möglichst viele Betriebe sich rasch registrieren, damit sie gefunden werden und von der Prämie profitieren können. Die Geräte-Retter-Prämie ist ein Gewinn für die Umwelt, die Bevölkerung und für die Wirtschaft. Unsere Betriebe können damit ihre Reparatur-Kompetenz einbringen und unter Beweis stellen – das stärkt die Kreislaufwirtschaft und den eigenen Betrieb zugleich.“
SCHUB FÜR DIE KREISLAUFWIRTSCHAFT
„Die Geräte-Retter-Prämie ist ein Beispiel, wie Kreislaufwirtschaft in der Praxis gelebt werden kann. Wie der Vintage-Trend zeigt, ist das Thema Nachhaltigkeit in den Köpfen vieler junger Menschen angekommen. Oft verlängert der Austausch eines kleinen, günstigen Bauteils die Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten um viele Jahre“, sagt MARTIN KARALL, Koordinator für den Reparaturbonus. „Nach dem Motto: ‚Kleine Ursache, große Wirkung‘ werden Ressourcen geschont und Müll vermieden. Und nebenbei wird Bewusstsein für den Wert von Reparaturleistungen geschaffen.“
Der Fördersatz beträgt wie bisher höchstens 50 Prozent der Bruttokosten. Unverändert bleibt auch, dass Kostenvoranschläge weiterhin mit bis zu 30 Euro gefördert werden können. Neu ist: Die maximale Förderhöhe wurde von 200 Euro auf 130 Euro reduziert.
In der Neuauflage fokussiert die Prämie zudem speziell auf die Reparatur von Geräten aus dem alltäglichen Haushaltsgebrauch. Außerdem wird die Reparatur von Geräten für die Krankenpflege wie beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten, Beatmungsgeräte und Blutdruckmessgeräte unterstützt. Nicht mehr umfasst sind unter anderem Fahrräder, E-Bikes, Mobiltelefone sowie Wellnessgeräte wie Fußsprudelbäder oder reine Unterhaltungsgeräte wie Karaokeanlagen.
SO FUNKTIONIERT ES
Damit Privatpersonen die Prämie in Anspruch nehmen können, erstellen sie vorab einen Bon über die Webseite www.geräte-retter-prämie.at. Bei einem der beteiligten Partnerbetriebe wird der gesamte Rechnungsbetrieb bezahlt und der Bon eingelöst. Der entsprechende Förderbetrag wird daraufhin auf das Konto der Privatperson überwiesen. (PWK528/HSP)
Alle Informationen auf der Seite: www.geräte-retter-prämie.at
Wirtschaftskammer Österreich
Digital Media & Communication
Pressestelle
Telefon: T 0590 900 – 4462
E-Mail: dmc_pr@wko.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.