EEÖ: Kompromiss ebnet Weg für modernes Strom-Betriebssystem

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) begrüßt die Einigung zum überarbeiteten Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ELWG), von der Bundesregierung zuletzt als „Günstiger-Strom-Gesetz“ bezeichnet. Es sei ein zäh errungener, aber lang erwarteter Kompromiss. In den abschließenden Verhandlungsrunden der Regierung mit den Grünen gelang eine konstruktive Einigung, welche die gravierendsten Risiken des ursprünglichen Entwurfs entschärfen konnte und daher für Erneuerbare-Energie-Projekte eine entscheidende Verbesserung bedeutet.

Die zunächst geplanten zusätzlichen Netznutzungsentgelte für Einspeiseanlagen mit erheblichen Planungs- und Rechtsrisiken – von der Branche als „Österreich-Aufschlag“ kritisiert – wurden durch einen gesetzlich klar definierten Versorgungsinfrastrukturbeitrag ersetzt.

Der EEÖ bewertet diesen neuen Mechanismus als deutlich planbarer und daher besser geeignet, um auch weiterhin die Investitionstätigkeit in heimische, erneuerbare Energieprojekte sicherzustellen. Gleichzeitig bringt er einen zusätzlichen Beitrag von Erzeugungsanlagen an den Kosten der Netzinfrastruktur.

„Die finalen Verhandlungen führten zu einem tragfähigen Kompromiss. Dass die Unsicherheiten für die Finanzierung Erneuerbarer-Energie-Projekte beseitigt werden konnten, ist ein wichtiger Schritt“, betont Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ.

„Als Branche tragen wir bereits heute mit jeder einspeisenden Anlage zur Netzfinanzierung bei. Dass wir unseren Beitrag leisten, steht außer Frage. Umso wichtiger ist eine Regelung, die Investitionen nicht gefährdet oder verteuert, sondern verlässlich macht“, so Prechtl-Grundnig weiter.

KRITIKPUNKT BLEIBT: VERSORGUNGSINFRASTRUKTURBEITRAG AUCH FÜR GEFÖRDERTE BESTANDSANLAGEN

Sorgen bereitet dem EEÖ weiterhin, dass der Infrastrukturbeitrag auch für Anlagen vorgesehen ist, die über das Ökostromgesetz oder das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz gefördert wurden.

„Die Förderhöhen wurden auf Grundlage von Gutachten berechnet, die sämtliche Investitions- und Betriebskosten berücksichtigen. Die nun eingeführte Gebühr war darin nicht eingepreist. Wir wissen, dass es Anlagen gibt, die das trotz der insgesamt überschaubaren Höhe hart treffen wird“, erklärt Prechtl-Grundnig.

Zumindest wurde eine Ausnahme für Anlagen bis zu einer netzwirksamen Leistung von 20 kW vorgesehen.

ELWG SCHAFFT WEG FÜR ÜBERFÄLLIGE STROMMARKTREFORM

Trotz verbleibender Kritikpunkte bewertet der EEÖ den Beschluss des ELWG als wichtigen Schritt, um nach Jahren der Vorbereitung endlich eine längst notwendige Modernisierung des österreichischen Strommarkts umzusetzen.

„Man kann sagen: Das neue Betriebssystem für den Strommarkt ist ein versöhnlicher Abschluss eines sehr schwierigen Jahres für die Energietransformation. Als Erneuerbaren-Branche setzen wir nun auf das Wirksamwerden der verankerten Maßnahmen – und hoffen auf weitere Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen im kommenden Jahr“, so Prechtl-Grundnig abschließend.

Erneuerbare Energie Österreich
Mag.a Judith Brockmann
Telefon: 0664 34 36 129
E-Mail: judith.brockmann@erneuerbare-energie.at
Website: https://www.erneuerbare-energie.at

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