FP-Haimbuchner fordert Neuaufstellung der EMRK
Richterrecht des EGMR hat sich längst vom Konventionstext losgesagt – Nationale Neuaufstellung von allgemeinen Schutzrechten unter Vorrang des Inländerschutzes notwendig
Der Europarat hat am gestrigen, sogenannten „Tag der Menschenrechte“ die Ausarbeitung einer Entschließung zur Adaption der Europäischen Menschenrechtskonvention beschlossen. Die Forderung nach einer zeitgemäßen Beurteilung der Menschenrechte erhebt die FPÖ Oberösterreich bereits seit dem Jahr 2019. Was damals noch richtig und wichtig gewesen wäre, greift heute jedoch zu kurz, erklärt der Landesparteiobmann der FPÖ Oberösterreich und Jurist Dr. Manfred Haimbuchner: „Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat sich in den vergangenen Jahren weit vom ursprünglichen Konventionstext entfernt. Wir haben es längst mit einem eigenen Richterrecht zu tun, das in dieser Form auch nicht mehr reformierbar ist.“ ****
Haimbuchner weiter: „Universelle Schutzrechte für alle Menschen sind grundsätzlich ein hehres Ziel, nur muss man es mit Sinn und Verstand angehen. Eine Konvention, die theoretisch 20-30 % der Weltbevölkerung in Österreich ein Recht auf Asyl einräumt, geht an jeder Realität vorbei.“ Die Abfassung der Menschenrechtskonvention sei daher im Lichte ihrer Zeit zu beurteilen, so Haimbuchner.
„Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde unter dem Eindruck der NS-Schreckensherrschaft und verabschiedet und um die Menschen vor den stalinistischen Kerkern zu schützen. Die Menschenrechte wurden nicht dafür geschaffen, dass verurteilte Schwerstverbrecher aus Afrika oder dem Nahen Osten nicht abgeschoben werden dürfen, weil das der neuen Ehefrau in Europa nicht zumutbar wäre“, betonte der freiheitliche Landeshauptmann-Stv. abschließend.
FPÖ Oberösterreich
Birgitt Großauer-Thurner
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