Automobilimporteure begrüßen Neuregelung bei den Flottenzielen
Die österreichischen Fahrzeughersteller und -importeure haben sich in einer ersten Reaktion erleichtert gezeigt, dass die Europäische Kommission – wie schon im Vorfeld durchgesickert – das sogenannte Automotive Competitiveness Package in den wesentlichen Punkten aufgeschnürt hat.
Die Neuregelung, wonach bei Neuzulassungen ab 2035 statt 100 Prozent nun eine 90-prozentige Reduktion des CO2-Ausstoßes für die Flottenziele der Automobilhersteller verpflichtend wird, sei notwendig, um den Automobilherstellern „Luft zum Atmen“ zu geben, so Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure.
Im Mittelpunkt der aktuellen Weichenstellung steht die Verordnung (EU) 2019/631 über CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge („CO2-Flottengrenzwertverordnung“) samt ihrer verschärften Zielarchitektur bis 2035. Diese Verordnung bestimmt, welche Technologien sich am Markt durchsetzen können, welche Investitionen ausgelöst werden und ob Wertschöpfung und Beschäftigung in Europa bleiben.
Laut den österreichischen Automobilherstellern sei es notwendig, dass alle erneuerbaren Energieträger, Kraftstoffe und Antriebsformen gleichwertig zur Erreichung der Klimaziele beitragen können und dürfen. „Der Weg hin zu Zero Emission sei vorgegeben, allerdings würden strikte Verbote nichts bringen“, so Kerle abschließend. „Das Ziel eines klimaneutralen Verkehrs sei jedenfalls zu unterstützen!“
Der Arbeitskreis der Automobilimporteure stellt eine eigens geregelte Interessenvertretung innerhalb der Industriellenvereinigung (IV) dar. Mitglieder sind die österreichischen Automobilimporteure und die Vertriebsgesellschaften der internationalen Automobilhersteller.
Arbeitskreis der Automobilimporteure
Dr. Christian Pesau
Telefon: +43 1 71135-2760
E-Mail: christian.pesau@iv.at
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