Tourismus begrüßt steuerliche Erleichterungen bei Überstunden sowie bei Sonn- und Feiertagsarbeit
Kraus-Winkler: Wichtiges Signal für Leistung, Beschäftigte und Betriebe
Die Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Susanne Kraus-Winkler, begrüßt die heute präsentierte Einigung der Regierungsparteien über eine Neuregelung bzw. Fortführung der Steuerbegünstigung von Überstundenzuschlägen sowie bei der Sonn- und Feiertagsarbeit. „Gerade im Tourismus brauchen wir motivierte Mitarbeiter:innen, die für ihr Engagement belohnt werden – und das trifft vor allem auch für Arbeit am Sonn- und Feiertag sowie bei Überstunden zu. Als Gastgeberland sind für uns im Tourismus motivierte Mitarbeiter:innen eine wichtige Voraussetzung für ausgezeichnetes Service. Mehr netto für brutto belohnt Leistung und Engagement. Wer mehr arbeitet, muss auch was davon haben“, betont die oberste Tourismusvertreterin.
Für das Jahr 2026 wird der monatliche Freibetrag auf 170 Euro für bis zu 15 Überstunden festgelegt. Gleichzeitig wird gesetzlich klargestellt, dass das Entgelt für Sonn- und Feiertagsarbeit wieder steuerfrei ist. Diese Steuerbefreiung war infolge eines Urteils des Bundesfinanzgerichts entfallen. Die Regelung wird heute in einer Sondersitzung per Initiativantrag eingebracht und soll im Jänner rückwirkend mit Jahresbeginn beschlossen werden. „Wichtig wäre allerdings auch, so Kraus-Winkler, „dass die Steuerbegünstigung bei Durchrechnungsmodellen und Pauschalen, die ebenfalls durch höchstgerichtliche Judikatur eingeschränkt wurde, wieder ermöglicht wird.“
Kraus-Winkler: „Diese Einigung ist ein starkes und wichtiges Signal für alle Mitarbeiter:innen, die Überstunden leisten, und für jene, die sich an Sonn- und Feiertagen um die Gäste kümmern.“
Die nun beschlossene Klarstellung bringe nicht nur finanzielle Entlastung für Beschäftigte, sondern auch Planungssicherheit für die Betriebe. „Gerade die Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind auf flexible Arbeitszeiten angewiesen. Dass Sonn- und Feiertagsarbeit wieder steuerfrei gestellt wird, ist ein fairer Ausgleich für jene, die dann arbeiten, wenn andere Freizeit haben“, so Kraus-Winkler.
Auch Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie begrüßt die steuerlichen Entlastungen. „Seit Monaten hat die österreichische Hotellerie darauf gedrängt, die Arbeit an Feiertagen wieder dauerhaft von der Lohnsteuer zu befreien und steuerfreie Überstundenzuschläge zu ermöglichen. Dies ist nicht nur steuerpolitisch richtig, sondern zugleich ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber Mitarbeiter:innen und Unternehmer:innen, die die österreichische Gastfreundschaft täglich leben und weiterentwickeln“.
Die Bundesspartenobfrau begrüßt die parteiübergreifende Einigung ausdrücklich: „Dass die Koalition hier gemeinsam eine Lösung gefunden hat, zeigt, dass konstruktive Politik möglich ist. Diese Maßnahme stärkt die Kaufkraft, unterstützt die Betriebe bei der Personalplanung und ist ein wichtiger Beitrag für Beschäftigung und wirtschaftlichen Aufschwung.“ (PWK546/ES)
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