Bundesrat: Grünes Licht für Preisregulierung von Medikamenten und einheitliche Dokumentation im Gesundheitswesen
Länderkammer billigt Verlängerung der Frist für Speicherung von ELGA-Daten
Die Länderkammer bestätigte in ihrer letzten Sitzung des heurigen Jahres eine Reihe von Beschlüssen des Nationalrats zu Themen der Gesundheitsversorgung sowie im Arbeits- und Sozialbereich. Mit einer Novellierung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), die den Bundesrat mehrheitlich passierte, werden Preisregelungen für Medikamente bis 2029 verlängert.
Mehrheitliche Billigung fand auch ein Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen (DokuG-Novelle 2025) zur Umsetzung einer einheitlichen Diagnose- und Leistungsdokumentation.
Eine einstimmig beschlossene Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes verlängert die Löschfrist für ELGA-Daten auf 30 Jahre.
PREISREGULIERUNG FÜR MEDIKAMENTE WIRD VERLÄNGERT
Eine von der Regierung auf den Weg gebrachte ASVG-Novelle sieht vor, auch in den Jahren 2027 bis 2029 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festzusetzen. Außerdem werden damit die Regelungen zur Preisbildung von Generika und Biosimilars verlängert.
Werner Gradwohl (FPÖ/St) sah die Regelungen kritisch. Eine Preisbandregelung werde an den weiterhin bestehenden Medikamentenengpässen nichts ändern, sondern erhöhe nur den Preisdruck. Wichtiger wäre es, die Abhängigkeit von Asien im Medikamentenbereich zu verringern.
Johanna Miesenberger (ÖVP/O) widersprach Gradwohl. Bereits die Vorgängerregierung habe viele Maßnahmen für eine ausreichende Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten getroffen. Diese Politik werde nun fortgesetzt. Sebastian Forstner (SPÖ/O) sagte, leistbare Medikamente seien kein abstraktes Thema, sondern ein wichtiger Faktor, um die Kosten im Gesundheitssystem unter Kontrolle zu halten und damit auch ein Beitrag zur Versorgungssicherheit und zu sozialer Gerechtigkeit. Die Preisbandregelung schaffe stabile Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und sorge dafür, dass niemand überhöhte Preise für identische Wirkstoffe zahlen müsse.
UMSETZUNG EINER EINHEITLICHEN DIAGNOSE- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION
Nach dem stationären Sektor müssen – mit über eineinhalb Jahren Verspätung – nunmehr auch alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten sowie Ambulatorien, eine einheitliche Dokumentation in Form von sogenannten ICD-10-Codes durchführen. Diese soll nun mit merklicher Verspätung umgesetzt werden. Zunächst ist 2026 ein sechsmonatiger Pilotbetrieb vorgesehen. Laut der Novelle des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Gesundheitswesen tritt die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung dann ab dem dritten Quartal 2026 in Kraft.
Werner Gradwohl (FPÖ/St) sagte, was als Digitalisierung bezeichnet werde, sei nur weitere Bürokratisierung. Hier gehe es um hochsensible Gesundheitsdaten, ohne dass die notwendige Infrastruktur zum Schutz dieser Daten vorhanden sei. Auch Andreas Guggenberger (FPÖ/W) sprach von „umfassender Kritik“, die an der Novelle laut geworden sei. Der Datenschutz sei nicht gesichert, da es unklare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten gebe. Auch fehle Rechtssicherheit für die Erhebung und Verarbeitung der Daten. Österreich setze zudem auf bereits überholte digitale Systeme. Das gesamte Projekt müsse daher gestoppt und neu aufgesetzt werden, resümierte Guggenberger.
Gabriele Kolar (SPÖ/St) sprach das Problem der langen Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung an. Hier brauche man ausreichende Gesundheitsdaten, um die zugrundeliegenden Probleme besser einschätzen zu können. Mit der notwendigen Datengrundlage werde eine sinnvolle Planung möglich, etwa bei der Vergabe von Kassenverträgen, die dem tatsächlichen Bedarf entsprächen.
Die Einführung der Diagnosecodierung sei ein großer Schritt, um Gesundheitsdaten für eine sinnvolle Ressourcenplanung und -lenkung nutzbar zu machen, argumentierte Johanna Miesenberger (ÖVP/O). Damit würden Ärzteschaft und Spitäler entlastet. Selbstverständlich werde dem Datenschutz in vollem Umfang Rechnung getragen.
Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) sagte, die Grünen könnten aufgrund der für sie nicht nachvollziehbaren Ausnahmeregelungen des Gesetzes für Wahlärztinnen und Wahlärzte nicht mitgehen.
BUNDESRAT STIMMT SPEICHERUNG VON ELGA-DATEN FÜR 30 JAHRE ZU
Aus medizinischer und versorgungstechnischer Sicht habe sich die bestehende Löschfrist der ELGA-Gesundheitsdaten von zehn Jahren insbesondere im Hinblick auf chronische, seltene oder komplexe Erkrankungen als zu kurz erwiesen, stellen SPÖ, FPÖ, ÖVP und NEOS in einer gemeinsamen Gesetzesinitiative fest. Sinnvoll sei eine Speicherfrist von 30 Jahren.
ELGA sei für viele Patientinnen und Patienten die einzige zentrale Sammlung ihrer Gesundheitsdaten, merkte Gabriele Kolar (SPÖ/St) an. Gerade bei chronischen Krankheiten sei eine längere Dokumentation des Krankheitsverlaufs wichtig. Die Verlängerung der Speicherung der Daten erfolge unter voller Wahrung des Datenschutzes. Die Menschen würden die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten behalten.
Eine längere Speicherung der Gesundheitsdaten sei kein Selbstzweck, sondern solle sicherstellen, dass die Vorgeschichte einer Erkrankung bekannt sei, führte Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) aus.
Eine Übersicht über länger zurückliegende Diagnosen ermögliche bessere und raschere Diagnosen und könne im Ernstfall lebensrettend sein, merkte Johanna Miesenberger (ÖVP/O) an. Auch Miesenberger betonte, dass für Patientinnen und Patienten die Kontrolle über die Daten voll erhalten bleibe. Andreas Guggenberger (FPÖ/W) sprach von einem wichtigen Schritt, dem die FPÖ daher auch zustimmen werde.
STAATSSEKRETÄRIN KÖNIGSBERGER-LUDWIG: BRAUCHEN BESSERE DATENLAGE FÜR VERBESSERUNGEN IM GESUNDHEITSSYSTEM
Königsberger-Ludwig betonte, die beschlossenen Maßnahmen seien nicht nur technischer Natur, sondern hätten das Ziel, das Gesundheitssystem zukunftsfit zu machen und das solidarische öffentliche Gesundheitssystem zu stärken. Dazu brauche man die Nutzung der Fortschritte in der Digitalisierung. Gerade im Datenbereich brauche man Verbesserungen, um das Gesundheitswesen besser steuern und planen zu können. In der Diagnosecodierung hinke Österreich gegenüber anderen europäischen Staaten nach. Diese sei intensiv mit den Ärztinnen und Ärzten diskutiert worden, um sie möglichst benutzerfreundlich zu machen. Die Staatssekretärin sah darin einen wichtigen Baustein, um den Regionen gezielt die benötigte Gesundheitsversorgung bieten zu können. Erstmals würden auch Wahlärztinnen und Wahlärzte einbezogen, damit sei ein wichtiger Fortschritt gelungen. Dem Datenschutz sei in vollem Umfang Rechnung getragen worden.
Die längere Speicherung von ELGA-Daten sei sinnvoll, das helfe vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen, deren Diagnose- und Behandlungsverläufe besser nachvollziehbar gemacht würden. ELGA sei, bei allen Schwierigkeiten, ein gutes Beispiel für die digitale Nutzung von Gesundheitsdaten. (Fortsetzung Bundesrat) sox
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
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