Parlament: Medienberichterstattung aus dem Pilnacek-Untersuchungsausschuss

Start der Befragungen am 15. Jänner 2026

Der Pilnacek-Untersuchungsausschuss wird im Parlament im Lokal 1 Erwin Schrödinger stattfinden, wobei auch für Medienvertreterinnen und Medienvertreter ein Raumangebot im Ausschusslokal sowie im Auditorium zur Verfügung steht. Begonnen werden die Befragungen im Pilnacek-Untersuchungsausschuss am 15. Jänner 2026.

Eine Vorab-Akkreditierung ist nicht erforderlich. Medienvertreterinnen und Medienvertreter ohne Dauerzutrittskarte für das Österreichische Parlament haben gegen Vorlage eines Lichtbildausweises über den Haupteingang Zutritt zum Parlamentsgebäude. Der Lichtbildausweis ist beim Sicherheitscheck vorzuzeigen. Um alle Medienbereiche im Rahmen des Untersuchungsausschusses nutzen zu können, erhalten Medienschaffende im Besucherzentrum (Agora) gegen Vorlage eines Presseausweises bzw. eines Akkreditivs eines Medienunternehmens ein Presse-Badge.

Sämtliche Informationen zur Medienberichterstattung aus Untersuchungsausschüssen finden Sie unter www.parlament.gv.at/presse.

ARBEITSPLÄTZE FÜR MEDIENSCHAFFENDE

Für Vertreterinnen und Vertreter der Medien stehen im U-Ausschusslokal, in einem angrenzenden Medienraum und im Auditorium Arbeitsplätze zur Verfügung. Via Livestream wird das Geschehen aus dem U-Ausschuss in das Auditorium übertragen, das für schreibende Medienschaffende mit Sitzplätzen und Tischen sowie für Foto- und Kamerateams mit Podesten ausgestattet ist. Medienarbeitsplätze sind mit einer ausreichenden Anzahl an Steckdosen versehen, ein leistungsstarkes WLAN ist vorhanden.

Für den Zutritt zu den Medienräumen gelten in Unterscheidung zum U-Ausschusslokal zwecks Wahrung einer redaktionsähnlichen Umgebung Kriterien, die gemeinsam mit der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure festgelegt worden sind.

Der Begriff Medienvertreterin bzw. Medienvertreter leitet sich dabei aus der Geschäftsordnung ab, darüber hinaus sind die Bestimmungen des Mediengesetzes und des Journalistengesetzes zu berücksichtigen. Grundsätzlich werden darunter hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten zu verstehen sein, die über das Geschehen berichten. Ein Presseausweis allein oder ein Akkreditiv eines Medienunternehmens für den U-Ausschuss im Allgemeinen begründen noch nicht zwingend eine Zuordnung unter diesen Begriff und einen Zutritt zu den Medienbereichen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ministerien oder Behörden, Vertreterinnen und Vertreter politischer Parteien oder Interessensvertretungen sind grundsätzlich vom Zutritt zu den Medienräumen ausgeschlossen. Bei Zweifelsfragen kommt der Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure beratende Funktion zu.

Die Medienräume stehen den Medienvertreterinnen und Medienvertretern 60 Minuten vor Beginn der Beratungen im Untersuchungsausschuss offen sowie bis 30 Minuten nach deren Abschluss.

PRESSPOINT IM AUDITORIUM

Im Auditorium wird ein Presspoint eingerichtet. Die Übertragung des Livestreams aus dem U-Ausschuss in das Auditorium wird bei Pressestatements jeweils unterbrochen.

Film- und Fotoaufnahmen bzw. Statement- und Interviewmöglichkeiten gibt es ausschließlich beim Presspoint im Auditorium sowie im Bereich des Vorraums zum Ausschusslokal. In den Gängen im Bereich des U-Ausschussbereichs ist das Fotografieren und Filmen insbesondere aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da es zu Drucksituationen kommen könnte. Für die Bereiche, in denen gefilmt und fotografiert werden kann, wird ausdrücklich auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hingewiesen.

Ton- und/oder Bild-Aufnahmen der Liveübertragung in das Auditorium sind untersagt – wie auch Ton- und/oder Bild-Aufnahmen im Ausschusslokal 1 Erwin Schrödinger selbst, sofern nichts anderes bestimmt ist (Kameraschwenk).

Im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Hausordnung kann die bzw. der Vorsitzende – wie auch bei bisherigen Untersuchungsausschüssen – mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweiligen Auskunftsperson einen Kamera- bzw. Fotoschwenk außerhalb der Sitzungen genehmigen. Dieser findet insbesondere vor Beginn der Befragung der Auskunftsperson statt. Im Ausschusslokal soll ein entsprechender Abstand zu den Auskunftspersonen eingehalten werden.

WAHRUNG DER PERSÖNLICHKEITSRECHTE

Hingewiesen wird darauf, dass die Bekanntgabe der Identität von Auskunftspersonen eines Untersuchungsausschusses in den Medien nicht zulässig ist, wenn dadurch schutzwürdige Interessen einer oder eines Betroffenen verletzt werden. Dieser Schutz bezieht sich nicht nur auf Bilder, sondern auch auf Namen und andere Angaben, die zum Bekanntwerden der Identität der Betroffenen führen können.

Die Befragungen von Auskunftspersonen und Sachverständigen sind grundsätzlich medienöffentlich. Nur aus besonderen, gesetzlich geregelten Gründen kann die Medienöffentlichkeit ausgeschlossen werden. Einen Ausschluss der Medienöffentlichkeit kann eine Auskunftsperson beantragen, der Verfahrensrichter, der Verfahrensanwalt oder ein Mitglied des Untersuchungsausschusses. Die Entscheidung darüber trifft die bzw. der Vorsitzende. (Schluss) keg

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