EuGH-Urteil: Persönliche Haftung von Geschäftsführer:innen illegaler Online-Casinos nach österreichischem Recht zu beurteilen

Der EuGH sorgt in der Rechtssache C-77/24 (Wunner) für eine Sensation: Klagen gegen Geschäftsführer:innen ausländischer Online-Casinos unterliegen österreichischem Recht.

In der jahrelangen Auseinandersetzung zwischen illegalen ausländischen Glücksspielanbietern und geschädigten Österreicher:innen hat der EuGH ein WEGWEISENDES URTEIL gefällt (C-77/24, _Wunner_). Die Kernbotschaft: Hat der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, gelangt österreichisches Schadenersatzrecht zur Anwendung. Wer also das illegale Angebot in Österreich steuert, muss sich an österreichischem Recht messen lassen. Auch die PERSÖNLICHE HAFTUNG DER ENTSCHEIDUNGSTRÄGER:INNEN FÜR SPIELVERLUSTE ist somit nach den strengen österreichischen Schutzgesetzen zu beurteilen.

NEUER HEBEL GEGEN DIE „MALTA-BLOCKADE“

Dieser Richterspruch durchbricht die bisherige Pattsituation. Viele Glücksspielanbieter haben ihren Sitz auf Malta. Der Inselstaat schützt diese Gesellschaften seit 2023 mit dem unionsrechtswidrigen Gesetz „Bill 55“ vor der Vollstreckung österreichischer Urteile.

„Viele Hintermänner wähnten sich durch den protektionistischen Kurs Maltas in Sicherheit. Doch der EuGH hat nun klargestellt: Befindet sich der gewöhnliche Aufenthalt des Spielers in Österreich, ist österreichisches Schadenersatzrecht anwendbar – und zwar nicht nur auf den Anbieter selbst, sondern auch auf dessen Entscheidungsträger:innen. Damit rückt die UNMITTELBARE HAFTUNG DER GESCHÄFTSFÜHRER:INNEN in den Fokus“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Ralph Summer, Partner der auf Glücksspielrecht spezialisierten Kanzlei Summer Schertler Kaufmann.

„RECHTSBRÜCHE DÜRFEN SICH NICHT LOHNEN“

Für die geschädigten Spieler bedeutet das Urteil eine MASSIVE VERBESSERUNG IHRER CHANCEN. Die Anwälte sehen darin einen klaren Auftrag:

„Die Rechtsprechung bejaht die Rückforderbarkeit von Verlusten in illegalen Online-Casinos schon lange. Mit der heutigen Entscheidung ebnet der EuGH nun endlich den Weg, um die Geschäftsführer:innen für die von ihnen zu verantwortenden Rechtsbrüche persönlich zur Rechenschaft zu ziehen“, betont Rechtsanwalt Mag. Bernhard Ibl, der in Kooperation mit der Kanzlei Summer Schertler Kaufmann tausende Geschädigte vertritt. „Wir haben bereits zahlreiche Klagen gegen Entscheidungsträger:innen eingebracht und werden diese Verfahren nun konsequent vorantreiben.“

ÜBER DIE EXPERTEN

Summer Schertler Kaufmann ist eine Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Bregenz und Niederlassungen in Wien & Riezlern. Seit fast 40 Jahren treten wir österreichweit für die Rechte unserer Mandant:innen ein. Wir sind führende Spezialisten im Bereich der Prozessführung gegen illegale Online-Casinos und setzen uns dafür ein, dass geschädigte Spieler:innen ihre Verluste zurückerhalten.

Summer Schertler Kaufmann Rechtsanwälte GmbH
Mag. Ralph Summer
Telefon: +43557447244
E-Mail: office@anwalts-kanzlei.at
Website: anwalts-kanzlei.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.