Immun-Schmäh gestoppt: Mautner Markhof akzeptiert Unterlassungsaufforderung von foodwatch

Nach Abmahnung wegen irreführender Gesundheitswerbung verpflichtet sich der Hersteller, den Produktnamen „Sirup+ Immunbooster“ künftig nicht zu nutzen

Erfolg für den Konsument:innenschutz: Der Lebensmittelhersteller Mautner Markhof hat die Unterlassungsaufforderung von foodwatch akzeptiert und sich verpflichtet, die irreführende Bezeichnung „Sirup+ Immunbooster“ künftig nicht mehr zu verwenden.

foodwatch hatte Mautner Markhof wegen eines Verstoßes gegen die europäische Health-Claims-Verordnung (HCVO) abgemahnt. Die Bezeichnung „Immunbooster“ erweckt den Eindruck, das Produkt als Ganzes habe eine positive Wirkung auf das Immunsystem – ein unspezifisches Gesundheitsversprechen, das nach EU-Recht nicht zulässig ist.

Der Produktname wird geändert, nachdem das Produkt im Dezember zudem von tausenden Konsument:innen zum „Werbeschmäh des Jahres 2025“ gewählt worden war.

Mit der Annahme der Unterlassungsaufforderung verpflichtet sich Mautner Markhof konkret dazu, den Sirup nicht mehr in der aktuellen Produktaufmachung zu bewerben. Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass der Produktname geändert wird. Nach dem Abverkauf der bereits etikettierten Flaschen wird der Immun-Schmäh in dieser Form aus den Supermarktregalen in Österreich und Deutschland verschwinden.

_„Das ist ein wichtiger Erfolg für Konsument:innen. Bezeichnungen wie Immunbooster sind kein harmloser Marketing-Gag, sondern klare Irreführung“_, sagt Indra Kley-Schöneich von foodwatch. _„Lebensmittelhersteller dürfen keine Wirkungen versprechen, die sie nicht belegen können – und schon gar nicht mit Fantasienamen den Eindruck erwecken, ein zuckerreicher Sirup stärke das Immunsystem.“_

_„_WERBESCHMÄH DES JAHRES” ZEIGT WIRKUNG

Der Fall belegt, dass der Negativpreis „Werbeschmäh des Jahres“ mehr ist als eine symbolische Abstimmung. foodwatch nutzt das klare Votum der Konsument:innen, um Unternehmen mit den Fakten zu konfrontieren, öffentlichen Druck aufzubauen und – wenn nötig – auch juristisch gegen irreführendes Marketing vorzugehen.

_„Die Wahl zum ‚Werbeschmäh des Jahres‘ ist kein Selbstzweck. Der Negativpreis macht Täuschungen und dreiste Marketingtricks sichtbar – und setzt Hersteller unter Druck, diese auch tatsächlich zu korrigieren. Dieser Erfolg ist ein klares Signal an die gesamte Branche: Irreführende Werbung ist kein Kavaliersdelikt – und wir schauen ganz genau hin“_, betont Kley-Schöneich.

Über die Website dasregtmichauf.at können Konsument:innen jederzeit verdächtige Produkte an foodwatch melden.

IRREFÜHRENDE GESUNDHEITSVERSPRECHEN BLEIBEN BRANCHENPROBLEM

foodwatch geht seit Jahren gegen täuschende „Immun“-Werbung vor. Mehrere Gerichtsurteile zeigen: Namen wie „Immun Smoothie“ oder „Immun Water“ wurden als irreführend eingestuft, weil sie eine umfassende Wirkung suggerieren, obwohl gesundheitsbezogene Aussagen nur für einzelne Inhaltsstoffe wie etwa Vitamin C erlaubt sind und die beschriebenen Wirkungen nach der HCVO nicht zugelassen sind. foodwatch fordert eine konsequentere Durchsetzung bestehender Gesetze und ein Ende unzulässiger Gesundheitswerbung, besonders auf unausgewogenen Produkten.

Weiterführende Informationen:

Dasregtmichauf.at

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foodwatch Österreich
Evelyn Horak
Telefon: +43 676 3316372
E-Mail: presse@foodwatch.at
Website: www.foodwatch.at

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