Messenger-Überwachung: Grüne werfen Innenminister Karner Missachtung des Parlaments vor

Diskussion über „unzureichende“ Anfragebeantwortungen im Nationalrat

Die im vergangenen Jahr beschlossene Messenger-Überwachung sorgt weiter für Aufregung. Während Befürworterinnen und Befürworter argumentieren, dass es zur Vorbeugung von Terrorattacken und anderen schwerwiegenden verfassungsgefährdenden Angriffen möglich sein muss, auch auf verschlüsselte digitale Kommunikation zuzugreifen, sehen die Gegnerinnen und Gegner hohes Missbrauchspotential. Zudem ist ihrer Meinung nach ein verfassungskonformer Einsatz von Spionagesoftware auf Handys und anderen Endgeräten nicht möglich. FPÖ und Grüne haben daher eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, wie die Abgeordneten Süleyman Zorba (Grüne) und Christian Hafenecker (FPÖ) in der heutigen Nationalratssitzung bestätigten. Bei den Grünen sorgen außerdem „vollkommen unzureichende“ Anfragebeantwortungen von Innenminister Gerhard Karner für Unmut. Sie hatten daher eine Diskussion darüber im Nationalrat beantragt. Stellung dazu nahm Karner allerdings nicht selbst, die Regierung war in der Debatte mit Staatssekretär Jörg Leichtfried vertreten.

Insbesondere geht es den Grünen um ihre Anfragen 3171/J und 3916/J, mit denen sie unter anderem in Erfahrung bringen wollten, wie weit der Beschaffungsvorgang für die Überwachungs-Software gediehen ist, ob externe Beraterinnen und Berater hinzugezogen werden und welche Kosten für die Messenger-Überwachung budgetiert sind. Auch ob es bereits zu konkreten Kontaktaufnahmen mit Anbietern gekommen sei, wollte Abgeordneter Süleyman Zorba wissen. Die Antworten des Ministers fielen allerdings dürftig aus: Mit Hinweis auf Sicherheitsinteressen verweigerte Karner großteils eine Auskunft. Auch die jüngste Anfragebeantwortung erhielt keine konkreten Informationen.

Er habe das Gefühl, dass das Interpellationsrecht der Abgeordneten „nicht ganz ernst genommen werde“, sagte Zorba dazu im Plenum. Dabei habe die Koalition bei der Beschlussfassung der Messenger-Überwachung Transparenz versprochen. Die Antworten Karners auf die schriftlichen Anfragen seien aber „ein bisschen absurd“ und „trumpesk“. So werde etwa auf Antworten verwiesen, die Karner nie gegeben habe. Zorba sieht in diesem Sinn eine „Missachtung des Parlaments“.

FPÖ UND GRÜNE ÜBEN SCHARFE KRITIK AN MESSENGER-ÜBERWACHUNG

Dass die Grünen gemeinsam mit den Freiheitlichen beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde gegen die Messenger-Überwachung eingebracht haben, begründete Zorba unter anderem damit, dass es technisch nicht möglich sei, auf verschlüsselte Messengerkommunikation zuzugreifen, ohne gleichzeitig andere Inhalte der Geräte wie private Fotos auszulesen. Zudem sieht er die Cybersicherheit massiv gefährdet, da Sicherheitslücken bewusst offen gehalten werden müssten, um Spionagesoftware einsetzen zu können. Auch sei es in vielen Ländern zu Missbrauch gekommen.

In eine ähnliche Stoßrichtung argumentierte FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker. Für ihn ist die Messenger-Überwachung ein „massiver Angriff auf Grund- und Freiheitsrechte“. Die Regierung wolle die österreichische Bevölkerung präventiv überwachen, mutmaßt er. Zumal Spionagesoftware ohne strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingesetzt werden könne. Das sei „demokratiefeindlich und gefährlich“. Hafenecker erwartet außerdem, dass eine Firma aus dem Umfeld von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz zum Zug kommen wird.

LEICHTFRIED: GEFÄHRDER-ÜBERWACHUNG IST VERFASSUNGSKONFORM

Verteidigt wurden die Anfragebeantwortungen von Staatssekretär Jörg Leichtfried. Fragen, die geeignet seien, die inneren und äußeren Sicherheitsinteressen Österreichs zu gefährden, dürften gar nicht beantwortet werden, betonte er. Auch sonst seien die Sicherheitsinteressen zu beachten. Für solche Fälle gebe es den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses, in dem die DSN-Direktorin Leichtfried zufolge sehr wohl Auskünfte erteilt habe. Dass Grünen-Abgeordneter Zorba diesem Unterausschuss nicht angehöre, liege in der Verantwortung der Grünen.

Vorrangig nutzte Leichtfried seine Wortmeldung dazu, um die Messenger-Überwachung als solche zu verteidigen. Radikalisierung sei kein Randphänomen, sondern „längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen“, sagte er. Gerade bei der Online-Radikalisierung sei ein „dramatischer Anstieg“ zu verzeichnen, wobei die Radikalisierer immer jünger würden. Das sei „eine brandgefährliche Entwicklung“, der gegengesteuert werden müsse. Die Gefährder-Überwachung ist für Leichtfried in diesem Zusammenhang ein wichtiges Werkzeug. Man müsse Gewalt verhindern, bevor sie passiere.

Leichtfried zeigte sich auch überzeugt, dass die Gefährder-Überwachung der Verfassung entspricht. Die Voraussetzungen für die Anwendung seien sehr eng gefasst, erst wenn alle anderen Ermittlungsmethoden ausgeschöpft seien, könne sie eingesetzt werden. Damit unterscheide sich die Regelung deutlich von jener, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben habe. Leichtfried verwies zudem auf die zeitliche Limitierung und die umfassende Einbindung des Rechtsschutzbeauftragten.

ÖVP UND SPÖ: ES GEHT NICHT UM MASSENÜBERWACHUNG

Auch die Abgeordneten Ernst Gödl (ÖVP) und Maximilian Köllner (SPÖ) gehen davon aus, dass die Messenger-Überwachung vor dem Verfassungsgerichtshof standhalten wird. Es gehe nicht um Massenüberwachung, sondern um eine reine Gefährder-Überwachung, bekräftigten sie. Einige wenige sollen „präventiv überwacht werden dürfen“, so Gödl. Österreich brauche – wie andere Länder – die neuen Ermittlungsmethoden, um mit Terroristen auf Augenhöhe zu sein. Köllner unterstrich, dass die Gefährder-Überwachung nicht „aus Jux und Tollerei“ eingeführt werde, sondern um Österreich vor Terrorismus und Spionage zu schützen.

Sowohl Gödl als auch Köllner verwiesen zudem auf bestehende Kontrollmechanismen und zeigten sich über die „180-Grad-Wende“ der FPÖ irritiert. Als Innenminister habe FPÖ-Chef Herbert Kickl die Messenger-Überwachung noch vorangetrieben, erinnerten sie. Anders als heute sei es damals aber um Massenüberwachung und nicht um eine Gefährder-Überwachung gegangen, hielt Köllner fest.

NEOS begrüßen Prüfung durch den VfGH

Seitens der NEOS begrüßte es Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, dass sich nun der Verfassungsgerichtshof mit der Materie befassen wird. Es sei das Bestreben der Koalition gewesen, eine verfassungskonforme Lösung zu finden, bekräftigte er. Zwischen der seinerzeit beschlossenen Regelung und dem nunmehrigen Gesetz gebe es große Unterschiede, stimmte er mit seinen Vorrednern überein. Damals habe Innenminister Kickl tatsächlich eine Massenüberwachung – und keine Gefährder-Überwachung – einführen wollen. Hoyos-Trauttmansdorff hob zudem hervor, dass bei kaum einem anderen Gesetz so viele Rückmeldungen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt worden seien wie bei diesem.

Überzeugt davon, dass der Verfassungsgerichtshof die Messenger-Überwachung aufheben wird, zeigte sich hingegen Alma Zadić (Grüne). Das Gesetz bringe zwar keine Massenüberwachung, räumte sie ein, aber eine „Massengefährdung“. Sämtliche Kontrollmechanismen würden nichts nutzen, wenn man für den Einsatz von Spionagesoftware Sicherheitslücken offen halten müsse, warnte sie. Das sei eine Gefahr für alle. Zadić verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Verkauf privater Standortdaten in den USA. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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