Volksanwalt Achitz kritisiert Situation geflüchteter Kinder in Österreich sowie fehlende De-Institutionalisierung
Universal Periodic Review (UPR): Volksanwaltschaft berichtet UN-Menschenrechtsrat über Österreichs Menschenrechtslage
Im Rahmen des „Universal Periodic Review“ (UPR) überprüft der UN-Menschenrechtsrat regelmäßig die Menschenrechtslage in allen Mitgliedstaaten – auch in Österreich. Auch die Volksanwaltschaft bringt sich als das Menschenrechtshaus der Republik in diese Staatenprüfung ein und hat einen Bericht an den UN-Menschenrechtsrat übermittelt. „Neben Dauerbrennern wie der nicht stattfindenden De-Institutionalisierung im Behinderungsbereich ist diesmal die Lage geflüchteter Kinder ein großes Thema, um die sich Österreich nicht so kümmert, wie es die Kinderrechte erfordern würden“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz.
Die Volksanwaltschaft beteiligt sich am UPR auf Basis der Pariser Prinzipien des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UNO). Menschenrechtsinstitutionen, die alle Kriterien erfüllen, wird durch den UN-Menschenrechtsrat ein A-Status verliehen. Die Volksanwaltschaft hat den A-Status und damit das Recht, an Versammlungen des UN-Menschenrechtsrats teilzunehmen. Sie arbeitet mit der Zivilgesellschaft und NGOs zusammen und wirkt an den Staatenüberprüfungen der UNO mit.
STAATLICHE OBSORGE FÜR MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE AB DEM ERSTEN TAG NOTWENDIG
Im aktuellen Bericht fordert die Volksanwaltschaft höhere Tagessätze für Einrichtungen, die Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) betreuen. Achitz: „Pflegekinder und geflüchtete Kinder sollen nicht unterschiedlich behandelt werden.“ Außerdem spricht sich die Volksanwaltschaft für ein bundesweit einheitliches Obsorgeverfahren für minderjährige Flüchtlinge aus. Achitz: „Es wäre sinnvoll, wenn die Kinder- und Jugendhilfe die Obsorge unbegleiteter geflüchteter Kinder übernimmt, sobald sie in Österreich angekommen sind. Dafür braucht sie natürlich auch entsprechende Finanzierung.“ Mit Inkrafttreten des Gemeinsamen europäischen Asylsystem GEAS im Juni 2026 ist die Übernahme der „Vertretung“ für unbegleitete Kinder europarechtlich verpflichtend.
AUCH ENGAGIERTES PERSONAL KANN UNTERFINANZIERUNG NICHT WETTMACHEN
Die Kommissionen der Volksanwaltschaft besuchen im Rahmen ihres Mandats für die Präventive Menschenrechtskontrolle neben Gefängnissen, Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auch Einrichtungen für UMF. Regelmäßig stellen sie fest, dass die Betreuung in vielen Einrichtungen aus menschenrechtlicher Sicht sehr bedenklich ist. „Das Personal ist oft sehr engagiert, aber an den strukturellen Rahmenbedingungen und der Unterfinanzierung können auch die bemühtesten Mitarbeiter*innen nichts ändern“, sagt Achitz.
HÖHERER BETREUUNGSBEDARF, WENIGER GELD
Je nach Einrichtung und Bundesland werden für die Betreuung geflüchteter Kinder nur halb so hohe Tagsätze bezahlt wie für WGs der Kinder- und Jugendhilfe. Dass mit diesen niedrigeren Budgets keine gleichwertige Arbeit geleistet werden kann, ist klar. Achitz: „Das ist nicht akzeptabel, vor allem wenn man bedenkt, dass die Tagsätze im KJH-Bereich als absolut notwendig angesehen werden, um eine sinnvolle, menschenrechtskonforme Betreuung zu ermöglichen, die sich am Kindeswohl orientiert.“
Besonders schlimm ist die Situation in Massenquartieren mit 60 und mehr Plätzen, die noch dazu für die Betreuung von Kindern ab sechs Jahren und bis zu 21 Jahren zugelassen sind. Ein solches Umfeld ist weder zeitgemäß noch menschenrechtskonform. Selbst Behördenvertreter räumen ein, dass diese Wohnformen vor allem für unter 14-jährige Kinder nicht geeignet sind. „Dabei bräuchten die geflüchteten Kinder oft besonders intensive Betreuung, wenn sie von der Flucht traumatisiert sind. Aber sie haben kaum Zugang zu Therapien oder intensivpädagogischen Settings“, kritisiert Achitz.
MENSCHEN MIT BEHINDERUNG: PLAN UND GELD FÜR DE-INSTITUTIONALISIERUNG FEHLEN
Im Bereich Menschen mit Behinderungen fordert die Volksanwaltschaft, dass alle Verantwortlichen der Länder sowie des Bundes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gemeinsam eine verbindliche Strategie für die De-Institutionalisierung ausarbeiten. „Menschen mit Behinderung haben das Recht, möglichst selbstbestimmt zu leben, das schließt auch die freie Wahl des Wohnorts ein. Bund und Länder haben aber weder konkrete Pläne für eine Strategie oder einen Zeitplan vorgelegt, noch wurde dafür Geld bereitgestellt. Und immer wieder bekommt man den Eindruck, dass sich die Länder nicht an die UN-BRK gebunden fühlen, weil sie ja vom Bund unterzeichnet wurde und nicht von ihnen selbst“, kritisiert Volksanwalt Achitz.
DOWNLOAD SCHATTENBERICHT DER VOLKSANWALTSCHAFT AN DEN UN-MENSCHENRECHTSRAT: https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/AOB_Shadow_Report_UPR_4_Cycle_Final_bf.pdf
UPR MONITORING-TOOL
In einer Wissenschaftskooperation haben die Österreichische Liga für Menschenrechte und die Volksanwaltschaft ein Online-Monitoring-Tool entwickelt, das mit ein paar Mausklicks zeigt, wo Österreich in Sachen Menschenrechte säumig ist. Und es zeigt, dass dabei enormer Handlungsbedarf besteht.
Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.