FPÖ – Mölzer: „Unklare Auskünfte zum Sonderberatervertrag mit Rudolf Scholten – SPÖ-Ministerium beantwortet Anfrage unvollständig“
In der Anfragebeantwortung zur parlamentarischen Anfrage „Einsatz von Rudolf Scholten als Sonderberater“ von FPÖ-Kultursprecher NAbg. Wendelin Mölzer hat der zuständige SPÖ-Bundesminister Babler zentrale Fragen zum Abschluss, Inhalt und zur Finanzierung eines Beratervertrags mit Dr. Rudolf Scholten nicht konkret beantwortet. Für den freiheitlichen Abgeordneten steht fest: „Diese Anfragebeantwortung ist kein Beitrag zur Transparenz, sondern ein Paradebeispiel dafür, wie man parlamentarische Kontrolle gezielt unterläuft.“
Anstatt die gestellten Fragen ordnungsgemäß zu beantworten, habe sich das Ressort darauf beschränkt, einen allgemeinen Webseitenlink anzuführen. „Nicht nur, dass auf konkrete Inhalte verzichtet wurde – der angeführte Link führt nicht einmal direkt zum Vertrag, sondern lediglich zu einer Übersichtsseite. Damit bleibt die zentrale Information weiterhin verborgen“, kritisierte Mölzer. Bereits hier stelle sich die bis heute unbeantwortete Frage, aus welchem konkreten Grund kein direkter Verweis auf den Vertrag selbst erfolgte und wer diese bewusste Einschränkung der Information zu verantworten habe.
Auch zahlreiche ursprünglich gestellte Fragen seien schlicht offengeblieben. „Bis heute ist nicht klar, welche konkreten Leistungen Dr. Scholten tatsächlich zu erbringen hat, wie diese Leistungen definiert wurden, welche Aufgabenbereiche ihm übertragen wurden und in welchem sachlichen Zusammenhang diese Tätigkeiten überhaupt mit den Kernaufgaben des Ressorts stehen“, kritisierte Mölzer. Ebenso wenig habe der Minister beantwortet, warum diese Leistungen nicht durch vorhandene interne Ressourcen erbracht werden konnten oder welche fachliche Notwendigkeit für den Abschluss eines externen Beratervertrags bestand.
Unbeantwortet geblieben seien auch Fragen zu Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten, finanziellen Verpflichtungen und den möglichen finanziellen Folgen einer vorzeitigen Vertragsauflösung – alles Punkte, die für die parlamentarische Kontrolle eines sparsamen Umgangs mit Steuergeld essenziell seien. „Gerade deshalb stellt sich umso dringlicher die Frage, welche Inhalte man dem Parlament ursprünglich vorenthalten wollte“, so Mölzer weiter.
Vor diesem Hintergrund kündigt Mölzer nun an, eine Folgeanfrage einzubringen. Diese unterscheide klar zwischen dem, was in der ersten Anfrage bereits gefragt, aber nicht beantwortet wurde, und jenen Punkten, die sich neu aus dem nun bekannten Vertragsinhalt ergeben. In dieser Folgeanfrage werde unter anderem geklärt werden müssen, warum der Vertrag nicht vollständig oder zumindest auszugsweise offengelegt wurde, ob und mit welchem Ergebnis eine rechtliche Prüfung stattgefunden hat und welche Abteilungen des Ressorts in die Vertragsabwicklung eingebunden waren.
„Wir wollen wissen, welche konkreten Arbeitsergebnisse überhaupt vorgesehen waren, was davon bislang tatsächlich erbracht wurde und in welcher Form Dr. Scholten über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten hatte“, stellt Mölzer klar. Ebenso müsse offengelegt werden, ob dem Ressort entsprechende schriftliche Nachweise vorliegen. Darüber hinaus werde abgefragt, welche Zahlungen bereits geleistet wurden, welche noch ausständig sind, aus welchem Budgettitel die Finanzierung erfolgte und ob es Nachträge, Ergänzungen oder Vertragsänderungen gab.
„Diese Folgeanfrage ist notwendig, weil das Ministerium seiner Auskunftspflicht nicht nachgekommen ist. Parlamentarische Kontrolle lebt von vollständigen und ehrlichen Antworten. Wer stattdessen Links streut und Inhalte verschweigt, zwingt uns zu weiteren Anfragen. Genau das tun wir jetzt – konsequent und im Interesse der Steuerzahler“, betonte Mölzer.
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