Volksanwalt Achitz erreicht Ausbildungsförderung für 17-Jährigen mit Epilepsie und Autismus-Spektrum-Störung

David sitzt seit einem Jahr zuhause, weil Regeln von NÖ und Wien nicht zusammenpassen

Der 17-jährige David F. ist am Wiener AKH wegen Epilepsie und einer Autismus-Spektrum-Störung in Behandlung. In Wien hat er auch bei seinem Onkel seinen Hauptwohnsitz gemeldet. Und in Wien wollte er eine Ausbildung bei der Berufsqualifizierung „On the Job“ von Wien Work machen. In Niederösterreich, wo seine Eltern leben, gibt es dafür laut Davids Eltern keine passende und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbare Möglichkeit. „Weil aber für Menschen mit Behinderungen die Bundesländer zuständig sind, und weil die Regelungen aus Wien und Niederösterreich nicht zusammenpassen, fühlte sich niemand für die Finanzierung von Davids Ausbildung zuständig – und er sitzt schon seit einem Jahr zuhause und wartet“, kritisiert Volksanwalt Bernhard Achitz. Das hat bei David bereits zu einer Depression geführt, sagen seine Eltern.

WIEN UND NIEDERÖSTERREICH HÄTTEN SCHNELLER LÖSUNG FINDEN MÜSSEN

Erst jetzt, nachdem sich die Volksanwaltschaft eingeschaltet hat und auch die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ zu recherchieren begonnen hat, zeichnet sich eine Lösung ab: Niederösterreich übernimmt die Kosten bis zur Volljährigkeit Davids, ab dann trägt sie der Fonds Soziales Wien (FSW). Volksanwalt Achitz: „Es freut mich, dass Wien und Niederösterreich Davids Weg in die Berufstätigkeit nicht länger versperren. Er hat vielfältige Begabungen, etwa technisches Verständnis und ein absolutes Gehör. Ich kritisiere aber, dass diese Lösung nicht gleich von Anfang an möglich war. So hat David ein Jahr seines Lebens mit Warten verbracht.“

LÄNDER SOLLEN SICH ABSTIMMEN, DAMIT BETROFFENE NICHT ZWISCHEN DEN STÜHLEN SITZEN

Hintergrund ist, dass Niederösterreich einen Hautwohnsitz in Niederösterreich als Förderbedingung vorsieht – den hat David aber nicht. Nach dem Wiener Gesetz ist aber nicht Davids Hauptwohnsitz ausschlaggebend, sondern derjenige der Eltern – weil die in Niederösterreich leben, gibt es keine Wiener Förderung. „Wie auch beim Thema Pflegeheimfinanzierung zeigt sich an diesem Beispiel, dass die Länder ihre eigenen Gesetze machen, und die passen nicht zusammen. Hier ist dringend mehr Abstimmung notwendig, damit die Betroffenen nicht zwischen den Stühlen zu sitzen kommen“, sagt Volksanwalt Achitz.

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
https://www.volksanwaltschaft.at

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