Finanzamt Österreich deckt dreisten Fall von Steuerhinterziehung auf
Oberösterreichischer Unternehmer schleuste Gewinne über Zypern-Gesellschaften am Fiskus vorbei
Dem Finanzamt Österreich gelang ein bedeutender Schlag gegen internationale Steuerhinterziehung. Ein Unternehmer aus Oberösterreich hatte über Jahre hinweg systematisch Steuern in großem Stil hinterzogen. Durch ein raffiniertes Firmenkonstrukt in Zypern verschleierte er Gewinne und tarnte private Ausgaben als Betriebskosten.
Finanzminister Markus Marterbauer: „Steuerbetrug zu bekämpfen, ist eine Frage der Gerechtigkeit und notwendig, um das Vertrauen in das Steuer- und Abgabensystem zu stärken. Daher gilt: Null Toleranz bei Steuerbetrug. Wir gehen deshalb konsequent gegen jeden Betrug vor und schützen damit die redlichen Unternehmen und die ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“
SCHEINRECHNUNGEN UND KICKBACK-ZAHLUNGEN
Der Inhaber eines Großbetriebs im Baustoffhandel gründete im Jahr 2019 mehrere Gesellschaften in Zypern. Über diese Firmen wurden Gewinne, die in Österreich erwirtschaftet wurden, ins Ausland transferiert. Lieferanten aus dem Ausland wurden angewiesen, einen Teil ihrer Umsätze an eine zypriotische Limited zu überweisen. Im Gegenzug stellte ein Mitarbeiter in Zypern Scheinrechnungen für nie erbrachte Leistungen wie Qualitätskontrollen, Messebesuche oder Marktforschung aus. Die so entstandenen Mehrkosten wurden dem österreichischen Unternehmen durch überhöhte Rechnungen wieder in Rechnung gestellt, um den Gewinn in Österreich künstlich zu schmälern.
Die auf Zypern verbuchten Scheingewinne flossen über eine zwischengeschaltete Personengesellschaft steuerfrei nach Österreich zurück. Doch damit nicht genug: Der Unternehmer finanzierte über die Konten der zypriotischen Firma seinen extravaganten Lebensstil. Jährlich gab er so rund 100.000 Euro wurden für Privaturlaube, Restaurantbesuche, Tennis und Golf aus.
Der Unternehmer ist nur teilweise geständig. Ihm drohen nun ein Finanzstrafverfahren und eine mögliche Geldstrafe in doppelter Höhe des hinterzogenen Betrags. Neben den finanzstrafrechtlichen Konsequenzen wird der Fall auch eine Folgeprüfung durch das Finanzamt für Großbetriebe nach sich ziehen.
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