Mündliche Verhandlung des VfGH am 11.3.2026 in Sachen SKY ECC und ANOM – FINALE

Beweisverwertungsverbot vor der Tür? Jetzt geht es in die Endrunde

Der Verfassungsgerichtshof hat nun für den 11.3.2026 eine mündliche Verhandlung anberaumt um sich mit der Frage von der Verwertbarkeit von Messengerdienstnachrichten, die von ausländischen Strafverfolgungsbehörden in Österreich gewonnen wurden, final auseinanderzusetzen und das Thema eindeutig zu klären. Hintergrund der spannende Rechtsfrage ist, dass in Österreich eine Generalüberwachung von Messengerdiensten wie Whatsapp und Signal nicht erlaubt ist, in anderen EU Staaten jedoch sehr wohl. Aufgrund der Tatsache, dass dies in der Praxis dazu geführt hat, dass ausländische Strafverfolgungsbehörden in Österreich zahlreiche Personen überwacht haben und diese Überwachung in Österreich nicht zulässig ist, stellt sich nun eine Vielzahl von Fragen, die den Kern der österreichischen Verfassung betreffen. Der VfGH hat daher eine Vielzahl an Fragen an die Parteien gestellt, bei denen es zum einen um die Europäische Menschenrechtskonvention geht, zum anderen um Fragen des Datenschutzrechts und zuletzt um die grundlegende Fragen eines fairen Verfahrens. Dies wird die finale Entscheidung sein.

Thorstensen Sven
Dr Sven Dr Thorstensen, LLM
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E-Mail: office@ra-thorstensen.at

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