Naturschutzbund fordert ambitionierte Umsetzung des Nature Restoration Law in Österreich
Welttag des Artenschutzes am 3.3.
Zum Welttag des Artenschutzes am 3.3. macht der Naturschutzbund deutlich, dass der Schutz bedrohter Arten ohne eine großflächige Wiederherstellung geschädigter Lebensräume nicht möglich ist. Mit der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) liegt erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen vor, der dem dramatischen Artenverlust in Europa wirksam begegnen kann – entscheidend ist nun eine ambitionierte nationale Umsetzung.
„Der Artenschutz scheitert nicht am fehlenden Wissen, sondern an der mangelnden Umsetzung“, betont Gernot Neuwirth, Geschäftsführer des Naturschutzbundes Österreich. „Viele Arten verschwinden, weil ihre Lebensräume zerstört, fragmentiert oder ökologisch funktionslos sind. Genau dagegen ist das Nature Restoration Law wirkkräftiges Mittel – es darf aber nicht durch Ausnahmen, unklare Ziele oder unzureichende Finanzierung verwässert werden.“
Neuwirth fordert von der österreichischen Bundesregierung einen WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTEN, AUSREICHEND FINANZIERTEN UND TRANSPARENTEN WIEDERHERSTELLUNGSPLAN, der nicht nur Schutzgebiete berücksichtigt, sondern auch Moore, Flüsse, Agrarlandschaften, Wälder und städtische Räume außerhalb von Natura-2000 konsequent einbezieht. Ebenso notwendig sind verbindliche Qualitätsziele, klare Zwischenziele bis 2030 und eine starke Koordination zwischen Bund und Ländern.
„Der Welttag des Artenschutzes ist ein Auftrag zum Handeln“, sagt Neuwirth. „Das Nature Restoration Law bietet die historische Chance, den Verlust der biologischen Vielfalt umzukehren – Österreich muss diese Chance nutzen.“
Ines Hickmann, BA
Pressereferentin
Naturschutzbund Österreich
Telefon: +43 662 642909-19
E-Mail: ines.hickmann@naturschutzbund.at
Website: https://www.naturschutzbund.at
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