Neues Resilienzgesetz (RKEG) tritt in Kraft: Mehr Schutz für kritische Dienste in Österreich

Strom, Trinkwasser, Krankenhäuser, Zahlungsverkehr oder digitale Netze – viele dieser systemkritischen Leistungen werden erst dann sichtbar, wenn sie ausfallen. Mit dem neuen Resilienz-kritischer Einrichtungen-Gesetz (RKEG) schafft Österreich nun einen klaren gesetzlichen Rahmen, um genau solche Ausfälle zu verhindern oder ihre Auswirkungen deutlich zu reduzieren.

Das Gesetz tritt am 1. März 2026 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen in nationales Recht um. Betroffen sind elf zentrale Sektoren: Energie, Gesundheit, Ernährung, Banken, Finanzmärkte, Transport, Raumfahrt, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass wesentliche Dienste auch in Krisen- oder Katastrophensituationen weiter funktionieren.

Bei Verstößen gegen das RKEG drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro bei grundlegenden Verstößen, bis zu 100.000 Euro bei Wiederholung und bis zu 500.000 Euro in schwerwiegenden Fällen.

Mit der Einstufung gehen klare Verpflichtungen einher. Unternehmen müssen systematisch analysieren, welchen Risiken sie ausgesetzt sind, und auf dieser Basis Resilienzpläne entwickeln. Diese Pläne sollen sicherstellen, dass im Ernstfall rasch reagiert und der Betrieb möglichst schnell wiederhergestellt werden kann. Sicherheitsvorfälle, die die Erbringung eines wesentlichen Dienstes erheblich stören oder stören könnten, sind unverzüglich zu melden, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Eine Folgemeldung muss spätestens einen Monat nach Erstmeldung erfolgen. Für die erstmalige Risikoanalyse bleiben nach Einstufung neun Monate Zeit, für die Umsetzung eines Resilienzplans und entsprechender Maßnahmen zehn Monate.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier nachzulesen.

EY Österreich
Bettina Loidhold
Head of External Communications
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E-Mail: bettina.loidhold@at.ey.com

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