Digitalisierungsfortschritt bei Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft: mehr als 7 Millionen Dokumente gescannt

Die in Papierform geführten Verzeichnisse der Wiener Staatsbürgerschaftsevidenz wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt Wien – Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) digitalisiert. Recherchen und Erteilung von Auskünften sollen damit schneller und effizienter möglich sein, und die historischen Daten werden für die Nachwelt erhalten. Zwischen April 2024 und Dezember 2025 wurden insgesamt knapp 7,2 Mio. Dokumente eingescannt und somit rund 10,4 Mio. Bilder generiert.

_„Es ist wichtig historische Daten für die Nachwelt zu sichern. Dass die Scans der Staatsbürgerschaftsverzeichnisse abgeschlossen wurden, bedeutet außerdem einen wichtigen Schritt für die weitere Digitalisierung der Abteilung. _Ziel ist die kontinuierliche Modernisierung und Entwicklung der Serviceorientierung und Transparenz der Abteilung – hier spielt die Digitalisierung eine wesentliche Rolle_“, so Vizebürgermeisterin und Integrationsstadträtin Bettina Emmerling._

„_Ich danke meinen Mitarbeiter*innen für die Leistung, diesen empfindlichen Papierberg so professionell für das Scanzentrum verpackt und wieder korrekt einsortiert zu haben“, so die stellvertretende Abteilungsleiterin Nina Crobath._ Nun folgt seitens der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft die Beschlagwortung der einzelnen Dokumente, um gesuchte Dokumente auf Knopfdruck finden zu können.

WEITERER REFORMSCHRITT

2021 begann eine umfassende Reform der Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35), der 2024 in einen fließenden, ständigen Verbesserungsprozess überging. Ein wesentlicher Baustein der Reform ist die Digitalisierung. Seit 2022 sind alle internen Verfahrensschritte, in der Einwanderung wie auch in der Staatsbürgerschaft, digitalisiert und neue Akten werden ausschließlich digital bearbeitet. Durch die Einsparung von analogen Zwischenschritten werden Verfahren beschleunigt und können flexibler erledigt werden, außerdem werden Beantwortungen von Auskünften über den Verfahrensstand erleichtert.

_Staatsbürgerschaftsevidenz und Heimatrolle_

Die Staatbürgerschaftsevidenz wird heutzutage im zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) fortgeführt. Dies umfasst die Verdatung von ausländischen Personenstandsfällen im Zentralen Personenstandsregister (ZPR).

Im Heimatrechtsgesetz vom 3. Dezember 1863 wurde festgelegt, dass alle österreichischen Staatsbürger*innen in einer Gemeinde heimatberechtigt sein müssen. 1896 wurde mit der Heimatrechtsnovelle die Möglichkeit geschaffen, das Heimatrecht nach zehnjährigem Aufenthalt zu erhalten. 1939 wurde das Heimatrecht aufgehoben; an seine Stelle trat 1945 der Nachweis der Staatsbürgerschaft. Die Heimatrolle beinhaltet die Personenstandsdaten, Beruf, Wohnort, Abstammung, Begründung und Erwerbstag des Heimatrechts. Sie wird benötigt, wenn es zum Beispiel um die Prüfung des Erwerbes oder den Nachweis des Besitzes der österreichischen Staatsbürgerschaft geht. Außerdem wird die Heimatrolle seit der Einführung des § 58c (Staatsbürgerschaftserwerb für Angehörige von NS-Opfern) häufig für abteilungsinterne Recherchetätigkeiten genutzt.

Matthias Holzmüller
Stadt Wien – Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
+43 1 4000 35232
matthias.holzmueller@wien.gv.at

Stephan Maier

Mediensprecher der Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling

stephan.maier@wien.gv.at

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