Parkraumüberwachung künftig in der Zuständigkeit der Stadt Wien
Innenminister Gerhard Karner und Stadträtin Ulli Sima: „Mehr Effizienz und mehr Sicherheit durch Neuordnung bei der Parkraumüberwachung“
Der Bund und das Land Wien ordnen die Kompetenzen bei der Parkraumüberwachung neu. Bisher gab es auf Grundlage einer § 15a B-VG-Vereinbarung aus dem Jahr 2012 eine geteilte Zuständigkeit zwischen der Landespolizeidirektion Wien (LPD Wien) und der Stadt Wien durch die zuständige Magistratsabteilung für Parkraumüberwachung (MA 67). Nun wandert die Zuständigkeit der Parkraumüberwachung in die Kompetenz der MA 67.
Die Neustrukturierung verschafft der Polizei eine Entlastung beim Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war. Für Polizistinnen und Polizisten fällt die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet weg. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden weiterhin durch die Parkraumüberwachung kontrolliert. Die Wiener Polizei ist in den Nachstunden unterstützend tätig.
Die MA 67 erledigt auch weiterhin die Überwachung des ruhenden Verkehrs gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) und kann daher – genau wie Polizistinnen und Polizisten – auch Übertretungen wie das Halten in zweiter Spur, am Gehsteig oder im Kreuzungsbereich ahnden. Durch diese Kontrollen wird einerseits die Flüssigkeit des Verkehrs und andererseits die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gewährleistet und damit wichtige Aufgaben der Polizei von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 67geleistet. Der Vorteil ist, dass durch die Neuordnung alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr künftig in einer Hand liegen. Die bisherigen Aufgaben wie die Kontrolle der Gebührenentrichtung für die flächendeckende Kurzparkzone und die Kontrolle der §57a-Plakette, also dem „Pickerl“, werden weiter von den Organen der Parkraumüberwachung erledigt, zusätzlich zur Anordnung von Abschleppungen von abgestellten Fahrzeugen, die den Verkehr behindern, sowie die Überwachung von falsch abgestellten E-Scootern.
MEHR EFFIZIENZ UND MEHR SICHERHEIT
Bei der LPD Wien werden Polizistinnen und Polizisten von administrativen Tätigkeiten entlastet und können sich wieder vollständig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren, nämlich die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung für die Bevölkerung.
„Ich halte es für sinnvoll, die Parkraumüberwachung in die Zuständigkeit der Stadt Wien zu übergeben. Denn dadurch stehen mehr Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Menschen und somit für polizeiliche Kernaufgaben zur Verfügung“, so Innenminister Gerhard Karner.
Für die Stadt Wien bedeutet die neue alleinige Zuständigkeit eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe und eine klare Struktur ohne Doppelgleisigkeiten von zwei Organisationsstrukturen.
Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
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