FPÖ – Mölzer: „Feuerwehren dürfen nicht auf Einsatzkosten sitzen bleiben – Behörden müssen Verantwortung übernehmen“
Parlamentarische Anfrage an ÖVP-Minister Totschnig betreffend „Sparmaßnahmen bei Feuerwehreinsatzkosten“ eingebracht
Mit deutlicher Kritik reagierte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Wendelin Mölzer auf Berichte über einen langjährigen Streit um Einsatzkosten der Freiwilligen Feuerwehr Gainfarn. Der Fall werfe ein bezeichnendes Licht auf den Umgang staatlicher Behörden mit jenen Organisationen, die tagtäglich ehrenamtlich für Sicherheit, Umwelt- und Katastrophenschutz sorgen.
„Wenn unsere Feuerwehren auf behördliche Anordnung ausrücken, um Umweltgefahren zu beseitigen, dann darf es nicht passieren, dass sie am Ende selbst auf den Kosten sitzen bleiben“, betonte Mölzer. Genau dieser Eindruck entstehe jedoch im konkreten Fall aus Niederösterreich. Nach einem Unfall mit einer landwirtschaftlichen Maschine im Jahr 2018 traten Pflanzenschutzmittel aus. Die Feuerwehr wurde damals von der zuständigen Behörde angefordert, um eine Gefährdung des Grundwassers zu verhindern und kontaminierten Boden zu entfernen. Der Einsatz verursachte Kosten von mehr als 5.000 Euro. Da der Unfallverursacher jedoch insolvent wurde und keine entsprechende Versicherung bestand, konnte die Forderung nicht eingetrieben werden.
In weiterer Folge wanderte der Fall durch mehrere Behördenebenen bis hin zum zuständigen Bundesministerium. Dort sei argumentiert worden, dass die Forderung aufgrund einer angenommenen zivilrechtlichen Frist nicht mehr durchsetzbar sei, weil die Rechnung erst mehrere Jahre nach dem Einsatz gestellt worden sei. „Das wirft grundlegende Fragen auf. Schließlich handelt es sich um eine Organisation, die im öffentlichen Interesse tätig wurde und auf Anordnung der Behörden eine Umweltgefährdung beseitigte“, erklärte Mölzer.
Der freiheitliche Abgeordnete verlangt daher vom zuständigen ÖVP-Minister Totschnig in einer parlamentarischen Anfrage umfassende Aufklärung. Es müsse offengelegt werden, wie häufig Feuerwehren seit 2015 Kostenersatzforderungen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Unfällen an Ministerium oder Bezirkshauptmannschaften herangetragen hätten. Ebenso sei zu klären, in wie vielen dieser Fälle der Kostenersatz gewährt worden sei und wie oft die Forderungen ganz oder teilweise abgelehnt worden seien.
Von besonderem Interesse sei dabei auch die finanzielle Dimension. Der Minister müsse darlegen, welche Gesamtsumme an Kostenersatzforderungen in diesem Bereich gestellt und welcher Betrag tatsächlich aus öffentlichen Mitteln ersetzt worden sei. Ebenso müsse transparent gemacht werden, wie hoch jene Summe sei, die letztlich bei den Feuerwehren selbst hängen geblieben sei.
„Die Bevölkerung verlässt sich darauf, dass im Ernstfall rasch geholfen wird. Wenn unsere Feuerwehren aber damit rechnen müssen, dass sie nach einem behördlich angeordneten Einsatz finanziell im Regen stehen, dann ist das ein völlig falsches Signal“, warnte Mölzer. Deshalb wolle er auch wissen, auf welche rechtlichen Grundlagen sich Behörden stützen, wenn sie Kostenersatzansprüche von Feuerwehren ablehnen. Insbesondere sei zu hinterfragen, wie oft solche Ansprüche mit dem Hinweis auf Verjährung zurückgewiesen worden seien oder mit der Begründung, dass keine Zuständigkeit des Bundes beziehungsweise der jeweiligen Behörde gegeben sei.
Auch die Rolle von Insolvenzen müsse beleuchtet werden. Wenn Unfallverursacher zahlungsunfähig werden, stelle sich die Frage, wie oft Feuerwehren deshalb auf ihren Forderungen sitzen bleiben. Im konkreten Fall der Feuerwehr Gainfarn müsse der Minister darlegen, welche behördlichen Entscheidungen und rechtlichen Argumentationen letztlich dazu geführt hätten, dass die Einsatzkosten nicht ersetzt wurden. Zudem wolle Mölzer wissen, ob dieser Fall im Ministerium intern geprüft oder evaluiert worden sei.
Darüber hinaus stellt sich für den freiheitlichen Abgeordneten die grundsätzliche Frage, ob es vonseiten des Ressorts klare Richtlinien oder Empfehlungen an Bezirkshauptmannschaften gibt, wie mit derartigen Kostenersatzforderungen umzugehen ist. Ebenso sei zu klären, ob die Bundesregierung gesetzliche Anpassungen plane, damit Feuerwehren bei Einsätzen im öffentlichen Interesse künftig nicht mehr auf ihren Kosten sitzen bleiben.
„Es kann nämlich nicht sein, dass ehrenamtliche Feuerwehren aus ihren eigenen Mitteln bezahlen müssen, obwohl sie auf behördliche Anordnung tätig geworden sind“, hielt Mölzer fest. Der Minister müsse daher auch darlegen, wie er diese Situation grundsätzlich bewerte und ob es seit 2015 Beschwerden oder Eingaben von Feuerwehren oder Feuerwehrverbänden wegen abgelehnter Kostenersatzforderungen gegeben habe. Falls solche Beschwerden eingelangt seien, sei offenzulegen, wie viele es gewesen seien und wie die Behörden darauf reagiert hätten.
Abschließend forderte Mölzer konkrete Maßnahmen für die Zukunft. „Unsere Feuerwehren leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Sicherheit und den Schutz der Umwelt. Es ist Aufgabe der Politik sicherzustellen, dass sie bei Einsätzen keine finanziellen Nachteile erleiden. Die schwarz-rot-pinke Regierung muss daher darlegen, welche Schritte sie setzen wollen, um künftig faire und rechtssichere Lösungen für Kostenersatzfragen sicherzustellen“, betonte Mölzer.
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