In Zeiten drohender Energiekrise: EABG bringt erste Schritte – mangelnde Ziele bleiben zentrales Problem
RUND 3.500 MW AN HEIMISCHER WINDKRAFTLEISTUNG BEFINDEN SICH DERZEIT IN VERSCHIEDENEN GENEHMIGUNGSPHASEN. EINE RASCHE UMSETZUNG DIESES POTENZIALS KÖNNTE – GERADE VOR DEM HINTERGRUND EINER ERNEUT DROHENDEN GASKRISE UND DAMIT EINHERGEHENDER PREISSCHOCKS – EINEN WESENTLICHEN BEITRAG ZU EINER SICHEREN, SAUBEREN UND UNABHÄNGIGEN STROMVERSORGUNG LEISTEN. DIE BUNDESREGIERUNG HAT DIE ZEICHEN DER ZEIT UND DIE DRINGLICHKEIT ERKANNT, ES BLEIBT ABER EIN STRUKTURELLES KERNPROBLEM: OHNE VERBINDLICHE AUSWEISUNG GEEIGNETER FLÄCHEN UND AUSBAUFÄHIGEN ZIELEN DROHT DIE GEWÜNSCHTE BESCHLEUNIGUNG WIRKUNGSLOS ZU BLEIBEN. AUCH IST DIE ZENTRALE BESCHLEUNIGUNG DURCH EINE UVP-G NOVELLE WEITER DRINGLICH.
26. MÄRZ 2026: Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Maßnahmen wie ein reduzierter Verwaltungsaufwand, vereinfachte Verfahren sowie die Möglichkeit von Ausgleichszahlungen bei Projekten stellen sinnvolle Schritte dar. „Diese organisatorischen Verbesserungen gehen in die richtige Richtung. Die aktuelle Dringlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen wurden von der Bundesregierung erkannt. Es braucht aber weitere Schritte. Bis man hier ins Ziel gelangt, wird es noch dauern und es braucht verstärkte weitere Ambition, sonst droht der entscheidende Punkt in der Beschleunigung auszubleiben“, betont IG Windkraft-Geschäftsführer Florian Maringer. „Der zentrale Hebel für schnellere Verfahren liegt weiterhin im UVP-Gesetz. Außerhalb von Beschleunigungsgebieten bringt die EABG-Regierungsvorlage nur kleinere Verbesserungen – und auch das nur für nicht UVP-pflichtige Projekte. Da nahezu alle Windkraftanlagen in Österreich UVP-pflichtig sind, laufen hier Beschleunigungseffekte ins Leere.“
OHNE BESCHLEUNIGUNGSGEBIETE WENIG WIRKUNG
Die wesentlichen Beschleunigungselemente des EABG greifen überwiegend innerhalb sogenannter REDIII-Beschleunigungsgebiete gemäß EU-Recht. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, dass die Bundesländer ausreichend große und geeignete Flächen für die Windkraft ausweisen werden. Ohne diese Festlegungen beschränkt sich die tatsächliche Verfahrensverkürzung für größere Projekte auf wenige Monate – das vorhandene Potenzial des Gesetzes bleibt damit weitgehend ungenutzt. „Jede Kilowattstunde an heimischem Windstrom kann gerade in der aktuell wieder sehr angespannten geopolitischen Situation dabei helfen Gas zu ersetzen – und uns gegen Preisspiralen und Abhängigkeiten zu wappnen. Dafür gilt es aber gemeinsam anzupacken, das ganze Land muss in die Umsetzung kommen.“
IG Windkraft Österreich
Mag.(FH) Gerhard Maier
Telefon: +43 660 9199010
E-Mail: g.maier@igwindkraft.at
Website: https://www.igwindkraft.at
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